Aufgrund der §§ 55 ff. der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der aktuell gültigen Fassung erlässt die Gemeinde Döllstädt folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | — 1.787.700,00 € |
| und im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | — 540.400,00 € |
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0,00 € festgesetzt.
Nachrichtlich:
Kreditaufnahmen nach dem geplanten Kommunalen Investitionsprogrammgesetz 2026 bis 2029 sind in Höhe von 276.100 € veranschlagt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 0,00 € festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 271 v. H. |
| b) | für die Grundstücke (B) | 389 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 395 v. H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 40.000,00 € festgesetzt.
§ 6
| 1. | Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage festgesetzt. |
| 2. | Die Erheblichkeitsgrenze für nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben nach § 60 Abs. 2 Nr. 2 ThürKO wird auf 40.000,00 € festgelegt. |
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2026 in Kraft
Tonna, den 04.Januar 2026
Gemeinde Döllstädt
Torsten Kaufmann — (Siegel)
- Bürgermeister -
Beschluss- und Genehmigungsvermerk
| 1. | Mit Beschluss Nr. 041/2025 hat der Gemeinderat der Gemeinde Döllstädt am 19. November 2025 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 samt ihren Anlagen in öffentlicher Sitzung beschlossen. |
| 2. | Mit Beschluss Nr. 042/2025 hat der Gemeinderat der Gemeinde Döllstädt am 19. November 2025 den Finanzplan und das ihm zugrunde liegende Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2025 bis 2029 beschlossen. |
| 3. | Das Landratsamt Gotha hat mit Schreiben vom 04. Dezember 2025, eingegangen bei der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“ am 05. Dezember 2025, gemäß § 57 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. § 21 Abs. 3 ThürKO die Haushaltssatzung der Gemeinde Döllstädt für das Haushaltsjahr 2026 eingangsbestätigt. Die Haushaltssatzung 2026 darf gemäß § 57 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 21 Abs. 3 Satz 2 ThürKO frühestens nach Ablauf eines Monats, nachdem die Gemeinde die Eingangsbestätigung für die Haushaltssatzung erhalten hat, bekannt gemacht werden, sofern nicht die Rechtsaufsichtsbehörde die Satzung beanstandet. |
| 4. | Genehmigungspflichtige Bestandteile enthält die Haushaltssatzung 2026 der Gemeinde Döllstädt nicht. Die Haushaltssatzung 2026 liegt mit Anlagen in der Zeit |
| vom 14. Januar 2026 bis 31. Januar 2026 |
| während der allgemeinen Dienstzeiten in der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“, Finanzverwaltung, Markt 7, 99958 Tonna, zu jedermanns Einsicht aus. |
Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung der Gemeinde Döllstädt für das Haushaltsjahr 2026 wird die Haushaltssatzung 2026 mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten. Die Einsichtnahmemöglichkeit hierzu besteht während der allgemeinen Dienstzeiten bei der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“, Finanzverwaltung, Markt 7, 99958 Tonna. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlassen worden sind, beim Zustandekommen vorstehender Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung sind verletzt worden oder der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Döllstädt für das Haushaltsjahr 2026 sowie der Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Tonna, den 04.Januar 2026
Gemeinde Döllstädt
Torsten Kaufmann
-Bürgermeister-