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"Fahner Höhe" Kurier
Ausgabe 10/2025
Amtlicher Teil
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Gemeinde Döllstädt

Mit Beschluss-Nr. 2025/011 vom 25. Februar 2025 hat der Gemeinderat der Gemeinde Döllstädt die Neufassung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Gemeinde Döllstädt (Hundesteuersatzung) beschlossen.

Das Landratsamt Gotha hat mit Bescheid vom 04. April 2025 die Neufassung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Gemeinde Döllstädt (Hundesteuersatzung) gemäß § 2 Abs. 4 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) genehmigt.

Mit Schreiben vom 16. April 2025 hat die Gemeinde Döllstädt gegenüber dem Landratsamt Gotha den Verzicht auf die Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen den Genehmigungsbescheid erklärt, sodass nunmehr die Neufassung der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer in der Gemeinde Döllstädt gemäß § 21 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vor Ablauf der Monatsfrist bekannt gemacht werden kann.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der ThürKO enthalten oder aufgrund der ThürKO erlassen worden sind, beim Zustandekommen vorstehender Satzung nach Ablauf einen Jahres seit dieser Bekanntmachung gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung sind verletzt worden oder der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Vorstehende Neufassung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Gemeinde Döllstädt (Hundesteuersatzung) sowie der Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Gemeinde Döllstädt (Hundesteuersatzung) ist ebenfalls auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“ zu finden.

Tonna, den 24. April 2025

gez. Torsten Kaufmann

- Bürgermeister -

Beschluss-Nr. 2025/011