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"Fahner Höhe" Kurier
Ausgabe 10/2025
Amtlicher Teil
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Gemeinde Döllstädt

1. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Döllstädt

Die Hauptsatzung der Gemeinde Döllstädt vom 27. April 2023 (öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“ - Fahner Höhe Kurier Nr. 9 vom 10. Mai 2023 wird wie folgt geändert:

§ 1

Satzungsänderung

§ 12 Abs. 6 erhält folgende Fassung:

(6) Die ehrenamtlichen Wahlbeamten erhalten für die Dauer ihrer Tätigkeit folgende monatliche Aufwandsentschädigung:

a)

der ehrenamtliche Bürgermeister von

1.335,00 €,

b)

der ehrenamtliche Beigeordnete von

333,75 €

Ist der ehrenamtliche Bürgermeister verhindert, seine Dienstgeschäfte wahrzunehmen, erhält der ehrenamliche Beigeordnete für die Zeit der Vertretung ab der zweiten Woche eine Aufwandsentschädigung für jeden angefangenen Tag der Vertretung in Höhe von 1/30 der nach a) festgesetzten Aufwandsentschädigung des ehrenamtlichen Bürgermeisters.

Die Aufwandsentschädigung nach Satz 1 ist jährlich zu überprüfen. Übersteigt der Mindestbetrag nach § 1 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 4 der Thüringer Verordnung über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen kommunalen Wahlbeamten auf Zeit (ThürAufEVO) die festgesetzte Aufwandsentschädigung, ist diese neu festzusetzen.

§ 2

Inkrafttreten

Die Satzung zur 1. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Döllstädt tritt zum 01.05.2025 in Kraft.

Tonna, den 24. April 2025

Torsten Kaufmann

Bürgermeister — Siegel