Der Gemeinderat der Gemeinde Gierstädt hat im öffentlichen Teil seiner Sitzung am 27.04.2026 die nachfolgenden Beschlüsse gefasst, die hiermit gemäß § 40 Abs. 2 Satz 1 Thüringer Kommunalordnung - ThürKO - sowie § 14 der Hauptsatzung der Gemeinde öffentlich bekannt gemacht werden.
Gierstädt, den 30.04.2026
gez. Ulf Henniger
- Bürgermeister -
Beschluss-Nr. 2026/019 - Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 09.03.2026
Gemeinderat der Gemeinde Gierstädt am 27.04.2026
Der Gemeinderat der Gemeinde Gierstädt genehmigt die öffentliche Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 09.03.2026.
Beschluss-Nr. 2026/020 - Nutzungsordnung für den Bestattungswald Gierstädt
Gemeinderat der Gemeinde Gierstädt am 27.04.2026
Der Gemeinderat der Gemeinde Gierstädt beschließt die Nutzungsordnung für den Bestattungswald Gierstädt.
Beschluss-Nr. 2026/021 - Entgeltordnung für den Bestattungswald Gierstädt
Gemeinderat der Gemeinde Gierstädt am 27.04.2026
Der Gemeinderat der Gemeinde Gierstädt beschließt die Entgeltordnung für den Bestattungswald Gierstädt.
Beschluss-Nr. 2026/022 - Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB - Vorhabensbezogener Bebbauungsplan (VBP) Sondergebiet (SO) Photovoltaik (PV) "Vor dem roten Berge" sowie 1. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) - Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB der Gemeinde Witterda
Gemeinderat der Gemeinde Gierstädt am 27.04.2026
Der Gemeinderat der Gemeinde Gierstädt beschließt in seiner heutigen Sitzung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan (VBP) Sondergebiet (SO) Photovoltaik (PV) "Vor dem roten Berge" sowie zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) - Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB der Gemeinde Witterda im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie als benachbarte Gemeinde gemäß § 4 Abs. 2 BauGB folgende Äußerung:
Vom vorliegenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan (VBP) Sondergebiet (SO) Photovoltaik (PV) "Vor dem roten Berge" sowie zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) - Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB der Gemeinde Witterda werden keine für die Gemeinde Gierstädt relevanten Belange berührt.