Titel Logo
"Fahner Höhe" Kurier
Ausgabe 11/2025
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Satzung zur 1. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Dachwig vom 24. November 2022

Mit Beschluss vom 01. April 2025 (Beschluss-Nr. 2025/012) hat der Gemeinderat der Gemeinde Dachwig die Satzung zur 1. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Dachwig vom 24. November 2022 beschlossen.

Das Landratsamt Gotha -Kommunalaufsicht- hat mit Schreiben vom 07. Mai 2025 den Eingang der Satzung bestätigt und die öffentliche Bekanntmachung vor Ablauf der Monatsfrist genehmigt.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) enthalten oder aufgrund der ThürKO erlassen worden sind, beim Zustandekommen vorstehender Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung sind verletzt worden oder der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Die Satzung zur 1. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Dachwig vom 24. November 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Tonna, den 09. Mai 2025

gez. Volker Aschenbach

-Bürgermeister-

Satzung zur 1. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Dachwig vom 24. November 2022

Die Hauptsatzung der Gemeinde Dachwig vom 24. November 2022 (öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Fahner Höhe - „Fahner Höhe“ Kurier Nr. 1 vom 18. Januar 2023) wird wie folgt geändert:

§ 1

Satzungsänderungen

In § 12 (Entschädigungen) der Hauptsatzung der Gemeinde Dachwig vom 24. November 2022 wird folgender Absatz (11) neu eingefügt:

(11)

Rettungsschwimmer, die während der Öffnungszeit des Freibades Dachwig den Schwimmmeister -auf Anordnung- unterstützen, erhalten eine Aufwandsentschädigung von 5,00 € für jede vollendete halbe Stunde Einsatzzeit. Der diensthabende Schwimmmeister fordert Rettungsschwimmer nach Bedarf an. Die Anforderung erfolgt in Abstimmung mit dem Bürgermeister oder einer amtlich bestellten Vertretung.

§ 2

Inkrafttreten

Die Satzung zur 1. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Dachwig tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Tonna, den 08. Mai 2025

Volker Aschenbach  —  -Siegel-

-Bürgermeister-