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"Fahner Höhe" Kurier
Ausgabe 11/2025
Amtlicher Teil
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Satzung zur 2. Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung Freibad der Gemeinde Dachwig

Mit Beschluss vom 01. April 2025 (Beschluss-Nr. 2025/011) hat der Gemeinderat der Gemeinde Dachwig die Satzung zur 2. Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung Freibad der Gemeinde Dachwig beschlossen.

Das Landratsamt Gotha -Kommunalaufsicht- hat mit Schreiben vom 07. Mai 2025 den Eingang der Satzung bestätigt und die Bekanntmachung vor Ablauf der Monatsfrist genehmigt.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) enthalten oder aufgrund der ThürKO erlassen worden sind, beim Zustandekommen vorstehender Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung sind verletzt worden oder der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Die Satzung zur 2. Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung Freibad der Gemeinde Dachwig wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Tonna, den 09. Mai 2025

gez. Volker Aschenbach

-Bürgermeister-

Satzung zur 2. Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung Freibad der Gemeinde Dachwig

§ 1

Satzungsänderung

Die Anlage 1 zu § 18 der Satzung über die Benutzung des Freibades der Gemeinde Dachwig und die Erhebung von Benutzungsgebühren (Benutzungs- und Gebührensatzung Freibad der Gemeinde Dachwig) wird wie folgt neugefasst:

Anlage 1 zu

§ 18 der Benutzungs- und Gebührensatzung Freibad der Gemeinde Dachwig

Eintrittspreise

Sonstige Leistungen

§ 2

Inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Dachwig, den 09. Mai 2025

Volker Aschenbach

-Bürgermeister-