Der Gemeinderat der Gemeinde Dachwig hat im öffentlichen Teil seiner Sitzung am 01.04.2025 die nachfolgenden Beschlüsse gefasst, die hiermit -gemäß § 40 Abs. 2 Satz 1 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO)- öffentlich bekannt gemacht werden.
Dachwig, den 14.05.2025
gez. Volker Aschenbach
-Bürgermeister-
Beschluss-Nr. 2025/009 - Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der 1. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Dachwig vom 18. Februar 2025
Gemeinderat der Gemeinde Dachwig am 01.04.2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Dachwig genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der 1. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Dachwig vom 18. Februar 2025.
Beschluss-Nr. 2025/010 - Zweckvereinbarung zur Übertragung von Aufgaben nach dem Thüringer Schiedsstellengesetz
Gemeinderat der Gemeinde Dachwig am 01.04.2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Dachwig beschließt in seiner heutigen Sitzung:
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die diesem Beschluss als Anlage beigefügte Zweckvereinbarung zur Bildung der Schiedsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Fahner Höhe zu unterzeichnen.
Die abgeschlossene Zweckvereinbarung ist der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde anzuzeigen.
Beschluss-Nr. 2025/011 - Neufassung der Satzung über die Benutzung des Freibades der Gemeinde Dachwig und die Erhebung von Benutzungsgebühre (Benutzungs- und Gebührensatzung Freibad der Gemeinde Dachwig)
Gemeinderat der Gemeinde Dachwig am 01.04.2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Dachwig beschließt in seiner heutigen Sitzung nachfolgende Änderungen der Satzung über die Benutzung des Freibades Dachwig und die Erhebung von Benutzungsgebühren:
| • | Aufnahme eines Jahreskartentarifs für Familien: 150,00 € -2 Eltern und max. 2 Kinder- (Anpassung Anlage 1) |
| • | Einführung Abendtarif ab 17:00 Uhr für Kinder: 1,00 € (Anpassung Anlage 1) |
| • | Erhöhung Abendtarif ab 17:00 Uhr für Erwachsene auf: 3,00 € (Anpassung Anlage 1) |
Die Änderungen sollen zum nächstmöglichen Zeitpunkt nach der Bekanntgabe der Satzung in Kraft treten.
Die Satzungsänderung ist in Form einer Änderungssatzung -entsprechend der kommunalrechtlichen Vorschriften- unverzüglich bei der Rechtsaufsichtsbehörde anzuzeigen und bekanntzumachen.
Beschluss-Nr. 2025/012 - Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Dachwig (Aufwandsentschädigung für Rettungsschwimmer)
Gemeinderat der Gemeinde Dachwig am 01.04.2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Dachwig beschließt in seiner heutigen Sitzung:
In § 12 (Entschädigungen) der Hauptsatzung der Gemeinde Dachwig wird folgender Absatz (11) neu eingefügt:
„(11) Rettungsschwimmer, die während der Öffnungszeit des Freibades Dachwig den Schwimmmeister -auf Anforderung- unterstützen, erhalten eine Aufwandsentschädigung von 5,00 € für jede vollendete halbe Stunde Einsatzzeit. Der diensthabende Schwimmmeister fordert Rettungsschwimmer nach Bedarf an. Die Anforderung erfolgt in Abstimmung mit dem Bürgermeister oder einer amtlich bestellten Vertretung.“
Die Regelung soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt nach der Bekanntgabe der Satzung in Kraft treten.
Die Satzungsänderung ist in Form einer Änderungssatzung -entsprechend der kommunalrechtlichen Vorschriften- unverzüglich bei der Rechtsaufsichtsbehörde anzuzeigen und bekanntzumachen.