Mit Beschluss-Nr. 2025/024 vom 13. Mai 2025 hat der Gemeinderat der Gemeinde Döllstädt die 2. Änderung der Hauptsatzung beschlossen.
Das Landratsamt Gotha hat mit Schreiben vom 16. Mai 2025 den Eingang der Satzung bestätigt und die Bekanntmachung vor Ablauf der Monatsfrist genehmigt.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) enthalten oder aufgrund der ThürKO erlassen worden sind, beim Zustandekommen vorstehender Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei den, die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung sind verletzt worden oder der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Die 2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Döllstädt wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Tonna, den 23. Mai 2025
gez. Torsten Kaufmann
- Bürgermeister-
Beschluss-Nr. 2025/024