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"Fahner Höhe" Kurier
Ausgabe 12/2025
Amtlicher Teil
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2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Döllstädt

Die Hauptsatzung der Gemeinde Döllstädt vom 27. April 2023 (öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe" - Fahner Höhe Kurier Nr. 9 vom 10. Mai 2023 in der Fassung der Satzung zur 1. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Döllstädt vom 24. April 2025 (öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe" - Fahner Höhe Kurier Nr. 10 vom 07.05.2025) wird wie folgt geändert:

§ 1

Satzungsänderung

§ 12 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

(1)

Die Gemeinderatsmitglieder erhalten für ihre ehrenamtliche Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse als Entschädigung einen monatlichen Sockelbetrag in Höhe von 30,00 € sowie ein Sitzungsgeld in Höhe von 20,00 € für die notwendige, nachgewiesene Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderats oder eines Ausschusses, in dem sie Mitglied sind. Nimmt ein Gemeinderatsmitglied an einem Tag an mehreren Sitzungen teil, steht ihm gleichwohl für diesen Tag nur ein Sitzungsgeld zu.

Die Aufwandsentschädigung nach Absatz 1 ist jährlich zu überprüfen. Übersteigt der Mindestbetrag nach § 2 Abs. 5 der Thüringer Verordnung über Höchstsätze für die Entschädigung der Gemeinderats-, Stadtrats- und Kreistagsmitglieder (Thüringer Entschädigungsverordnung - ThürEntschVO) die festgesetzte Aufwandsentschädigung, ist diese neu festzusetzen.

Für die Teilnahme an einer Sitzung nach 36a Absatz 1 Satz 1 ThürKO sowie die Beschlussfassung im Umlaufverfahren nach § 36a Absatz 2 ThürKO wird gleichermaßen die Entschädigung gewährt.

§2

Inkrafttreten

Die Satzung zur 2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Döllstädt tritt rückwirkend zum 01.01.2025 in Kraft.

Tonna, den 22.05.2025

gez. Torsten Kaufmann  — - Siegel -

Bürgermeister