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"Fahner Höhe" Kurier
Ausgabe 12/2026
Amtlicher Teil der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe und ihrer Mitgliedsgemeinden“
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Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses

Bei der Kommunalwahl (Bürgermeisterwahl) am 31. Mai 2026

wurde folgendes Wahlergebnis festgestellt:

Mehrheitswahl

Zahl der Wahlberechtigten insgesamt: 1332

Zahl der Wähler: 752

Zahl der ungültigen Stimmabgaben: 4

Zahl der gültigen Stimmabgaben: 748

Auf den Wahlvorschlag entfallen die in der nachfolgenden Aufstellung aufgeführten gültigen Stimmen. Ferner bitte ich, die Angaben der Reihenfolge der Bewerber im Wahlvorschlag und die Namen der Gewählten unter Angabe des Kennworts des Trägers des jeweiligen Wahlvor­schlags zu entnehmen.

Anlage 1

Zur Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses

Die meisten der abgegebenen gültigen Stimmen entfallen auf folgenden Bewerber / folgende Person:

Müller, Niklas

Er ist zum Bürgermeister gewählt.

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses (Anfechtungsfrist) die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung mit Begründung bei der Rechtsaufsichtsbehörde wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes (ThürKWG) oder der Thüringer Kommunalwahlordnung (ThürKWO) anfechten.

Landratsamt Gotha

-Amt für Kommunalaufsicht-

18.-März-Straße 50, 99867 Gotha

Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Tonna, 03. Juni 2026

gez. Ruthenberg

Wahlleiter