Bei der Kommunalwahl (Bürgermeisterwahl) am 31. Mai 2026
wurde folgendes Wahlergebnis festgestellt:
Mehrheitswahl
Zahl der Wahlberechtigten insgesamt: 1332
Zahl der Wähler: 752
Zahl der ungültigen Stimmabgaben: 4
Zahl der gültigen Stimmabgaben: 748
Auf den Wahlvorschlag entfallen die in der nachfolgenden Aufstellung aufgeführten gültigen Stimmen. Ferner bitte ich, die Angaben der Reihenfolge der Bewerber im Wahlvorschlag und die Namen der Gewählten unter Angabe des Kennworts des Trägers des jeweiligen Wahlvorschlags zu entnehmen.
Anlage 1
Zur Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses
| Lfd. Nummer | Vor- und Nachnamen der Personen und/oder Bewerberinnen und Bewerber in der Reihenfolge ihrer Stimmenzahl; ggf. mit weiteren Angaben zur Person | Stimmen |
| 1 | Niklas Müller | 675 |
| 2 | Ingo Weidenkaff | 73 |
Die meisten der abgegebenen gültigen Stimmen entfallen auf folgenden Bewerber / folgende Person:
Müller, Niklas
Er ist zum Bürgermeister gewählt.
Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses (Anfechtungsfrist) die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung mit Begründung bei der Rechtsaufsichtsbehörde wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes (ThürKWG) oder der Thüringer Kommunalwahlordnung (ThürKWO) anfechten.
Landratsamt Gotha
-Amt für Kommunalaufsicht-
18.-März-Straße 50, 99867 Gotha
Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.
Tonna, 03. Juni 2026
gez. Ruthenberg
Wahlleiter