Auf Grund des § 60 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Tonna folgende Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
| im Verwaltungshaushalt die Einnahmen und Ausgaben | |
| erhöht um 109.400 € |
| von 4.303.100 € |
| auf 4.412.500 € |
| im Vermögenshaushalt die Einnahmen und Ausgaben | |
| erhöht um 363.000 € |
| von 471.200 € |
| auf 834.200 € |
§ 2
Diese Nachtragssatzung tritt mit dem 1.Januar 2025 in Kraft.
Tonna, den 11.06.2025
Gemeinde Tonna
Heiko Krtschil — (Siegel)
-Bürgermeisterin-
Beschluss- und Genehmigungsvermerk
| 1. | Mit Beschluss Nr. 2025/035 hat der Gemeinderat der Gemeinde Tonna am 27.Mai 2025 die Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 samt ihren Anlagen in öffentlicher Sitzung beschlossen. |
| 2. | Mit Beschluss Nr. 2025/037 hat der Gemeinderat der Gemeinde Tonna am 27. Mai 2025 den Nachtragsfinanzplan und das ihm zugrunde liegende Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2024 bis 2028 beschlossen. |
| 3. | Das Landratsamt Gotha hat mit Schreiben vom 10.Juni 2025, eingegangen bei der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“ am 10.Juni 2025, gemäß § 57 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. § 21 Abs. 3 ThürKO die 1.Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Tonna für das Haushaltsjahr 2025 eingangsbestätigt. Die 1.Nachtragshaushaltssatzung 2025 darf gemäß §§ 60,57 Abs 3 Satz 2 und 21 Abs 3 Satz 3 ThürKO nachdem die Gemeinde die Eingangsbestätigung für die Nachtragshaushaltssatzung erhalten hat, bekannt gemacht werden, sofern nicht die Rechtsaufsichtsbehörde die Satzung beanstandet. |
| 4. | Genehmigungspflichtige Bestandteile enthält die Nachtragshaushaltssatzung 2025 der Gemeinde Tonna nicht. Die Nachtragshaushaltssatzung 2025 liegt mit Anlagen in der Zeit vom 19. Juni 2025 bis 31. Juli 2025 während der allgemeinen Dienstzeiten in der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“, Finanzverwaltung, Markt 7, 99958 Tonna, zu jedermanns Einsicht aus. |
Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung der Gemeinde Tonna für das Haushaltsjahr 2025 wird die Nachtragshaushaltssatzung 2025 mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten. Die Einsichtnahmemöglichkeit hierzu besteht während der allgemeinen Dienstzeiten bei der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“, Finanzverwaltung, Markt 7, 99958 Tonna. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlassen worden sind, beim Zustandekommen vorstehender Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung sind verletzt worden oder der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Vorstehende Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Tonna für das Haushaltsjahr 2025 sowie der Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Tonna, den 11.06.2025
Gemeinde Tonna
Heiko Krtschil
- Bürgermeister -