Die Hauptsatzung der Gemeinde Tonna vom 13. Oktober 2022 (öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“ - „Fahner Höhe“ Kurier Nr. 21 vom 26. Oktober 2022) in der Fassung der Satzung zur 2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Tonna vom 13. Mai 2025 (öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“ - „Fahner Höhe“ Kurier Nr. 12 vom 26. Mai 2026 wie folgt geändert:
§ 1
Satzungsänderung
| § 13 Abs. 9 der Hauptsatzung enthält folgende Fassung: | |
| (9) | Die mit der Sicherstellung der Öffnungszeiten auf dem Friedhof und dem Spielplatz beauftragten Personen erhalten für ihre ehrenamtliche Tätigkeit eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 50,00 €. |
§ 2
Inkrafttreten
Die Satzung zur 3. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Tonna tritt rückwirkend zum 01. Mai 2026 in Kraft.
Tonna, den 18.06.2026
gez.
Heiko Krtschil
- Bürgermeister - - Siegel -