Der Gemeinderat der Gemeinde Gierstädt hat mit Beschluss Nr. 2026/007 vom 09.03.2026 gemäß § 80 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) die Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Gierstädt wie folgt festgestellt:
Mit Beschluss 2026/008 wurde der Bürgermeister der Gemeinde Gierstädt für das Haushaltsjahr 2021 entlastet. Mit Beschluss 2026/009 wurde der Beigeordnete der Gemeinde Gierstädt für das Haushaltsjahr 2021 entlastet. Die Jahresrechnung 2021, der Haushaltsplan mit Anlagen, die Beschlüsse des Gemeinderates und der Prüfbericht 2021 liegen in der Zeit vom 30. Juli 2026 bis 14. August 2026 während der allgemeinen Dienstzeiten in der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“, Finanzverwaltung, Markt 7, 99958 Tonna, zu jedermanns Einsicht aus.
Bis zur Festlegung der folgenden Jahresrechnung wird die Jahresrechnung 2021 mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten. Die Einsichtnahmemöglichkeit hierzu besteht während der allgemeinen Dienstzeiten bei der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“, Finanzverwaltung, Markt 7, 99958 Tonna.
Tonna, den 23.Juli 2026
Ulf Henniger
Bürgermeister