Titel Logo
"Fahner Höhe" Kurier
Ausgabe 15/2026
Amtlicher Teil der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe und ihrer Mitgliedsgemeinden“
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Feststellung der Jahresrechnung 2022

Der Gemeinderat der Gemeinde Gierstädt hat mit Beschluss Nr. 2026/010 vom 09.03.2026 gemäß § 80 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) die Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Gierstädt wie folgt festgestellt:

Feststellung des Ergebnisses

 

 

Mit Beschluss 2026/011 wurde der Bürgermeister der Gemeinde Gierstädt für das Haushaltsjahr 2022 entlastet. Mit Beschluss 2026/012 wurde der Beigeordnete der Gemeinde Gierstädt für das Haushaltsjahr 2022 entlastet. Die Jahresrechnung 2022, der Haushaltsplan mit Anlagen, die Beschlüsse des Gemeinderates und der Prüfbericht 2022 liegen in der Zeit vom 30. Juli 2026 bis 14. August 2026 während der allgemeinen Dienstzeiten in der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“, Finanzverwaltung, Markt 7, 99958 Tonna, zu jedermanns Einsicht aus.

Bis zur Festlegung der folgenden Jahresrechnung wird die Jahresrechnung 2022 mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten. Die Einsichtnahmemöglichkeit hierzu besteht während der allgemeinen Dienstzeiten bei der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“, Finanzverwaltung, Markt 7, 99958 Tonna.

Tonna, den 23. Juli 2026

Ulf Henniger

Bürgermeister