Der Gemeinderat der Gemeinde Gierstädt hat mit Beschluss Nr. 2026/013 vom 09.03.2026 gemäß § 80 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) die Jahresrechnung 2023 der Gemeinde Gierstädt wie folgt festgestellt:
Mit Beschluss 2026/014 wurde der Bürgermeister der Gemeinde Gierstädt für das Haushaltsjahr 2023 entlastet. Mit Beschluss 2026/015 wurde der Beigeordnete der Gemeinde Gierstädt für das Haushaltsjahr 2023 entlastet. Die Jahresrechnung 2023, der Haushaltsplan mit Anlagen, die Beschlüsse des Gemeinderates und der Prüfbericht 2023 liegen in der Zeit vom 30. Juli 2026 bis 14. August 2026 während der allgemeinen Dienstzeiten in der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“, Finanzverwaltung, Markt 7, 99958 Tonna, zu jedermanns Einsicht aus.
Bis zur Festlegung der folgenden Jahresrechnung wird die Jahresrechnung 2023 mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten. Die Einsichtnahmemöglichkeit hierzu besteht während der allgemeinen Dienstzeiten bei der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“, Finanzverwaltung, Markt 7, 99958 Tonna.
Tonna, den 23. Juli 2026
Ulf Henniger
Bürgermeister