Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“ hat mit Beschluss Nr. 2026/004 vom 22.01.2026 gemäß § 80 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) die Jahresrechnung 2021 der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“ wie folgt festgestellt:
Mit Beschluss 2026/005 wurde der Gemeinschaftsvorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“ für das Haushaltsjahr 2021 entlastet. Mit Beschluss 2026/006 wurde der stellvertretende Gemeinschaftsvorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“ für das Haushaltsjahr 2021 entlastet. Die Jahresrechnung 2021, der Haushaltsplan mit Anlagen, die Beschlüsse der Gemeinschaftsversammlung und der Prüfbericht 2021 liegen in der Zeit vom 30.07.2026 bis 14.08.2026 während der allgemeinen Dienstzeiten in der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“, Finanzverwaltung, Markt 7, 99958 Tonna, zu jedermanns Einsicht aus.
Bis zur Festlegung der folgenden Jahresrechnung wird die Jahresrechnung 2021 mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten. Die Einsichtnahmemöglichkeit hierzu besteht während der allgemeinen Dienstzeiten bei der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“, Finanzverwaltung, Markt 7, 99958 Tonna.
Tonna, den 17.07.2026
Uwe Kenklies
Gemeinschaftsvorsitzender