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"Fahner Höhe" Kurier
Ausgabe 15/2026
Amtlicher Teil der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe und ihrer Mitgliedsgemeinden“
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Feststellung der Jahresrechnung 2022

Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“ hat mit Beschluss Nr. 2026/007 vom 22.01.2026 gemäß § 80 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) die Jahresrechnung 2022 der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“ wie folgt festgestellt:

 

 

Mit Beschluss 2026/008 wurde der Gemeinschaftsvorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“ für das Haushaltsjahr 2022 entlastet. Mit Beschluss 2026/009 wurde der stellvertretende Gemeinschaftsvorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“ für das Haushaltsjahr 2022 entlastet. Die Jahresrechnung 2022, der Haushaltsplan mit Anlagen, die Beschlüsse der Gemeinschaftsversammlung und der Prüfbericht 2022 liegen in der Zeit vom 30.07.2026 bis 14.08.2026 während der allgemeinen Dienstzeiten in der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“, Finanzverwaltung, Markt 7, 99958 Tonna, zu jedermanns Einsicht aus.

Bis zur Festlegung der folgenden Jahresrechnung wird die Jahresrechnung 2022 mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten. Die Einsichtnahmemöglichkeit hierzu besteht während der allgemeinen Dienstzeiten bei der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“, Finanzverwaltung, Markt 7, 99958 Tonna.

Tonna, den 17.07.2026

Uwe Kenklies

Gemeinschaftsvorsitzender