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"Fahner Höhe" Kurier
Ausgabe 17/2026
Amtlicher Teil der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe und ihrer Mitgliedsgemeinden“
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Entgeltordnung für den Bestattungswald Gierstädt

Aufgrund der § 1 Abs. 2 i. V. m. § 2 Abs. 2 und § 18 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41ff) und der letzten Änderungsfassung sowie der §§ 1, 2 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) vom 07. August 1991 (GVBl. S. 285, 329 in der letzten Änderungsfassung) und des § 12 der Nutzungsordnung für den Bestattungswald Gierstädt hat der Gemeinderat von Gierstädt in seiner Sitzung am 27. April 2026 die nachfolgende Entgeltordnung für den Bestattungswald Gierstädt beschlossen.

§ 1 Allgemeines

Für die Benutzung des Bestattungswaldes Gierstädt werden auf der Grundlage der Nutzungsordnung vom 30. April 2026 Entgelte erhoben.

§ 2 Kostenschuldner

Schuldner des privatrechtlichen Entgeltes ist derjenige, der ein Nutzungsrecht im Bestattungswald Gierstädt erwirbt und die damit verbundenen Leistungen der Verwaltungshelferin oder eines von ihr beauftragten Dritten im Bestattungswald Gierstädt in Anspruch nimmt. 2Schuldner ist in jedem Falle auch der Antragsteller von Leistungen sowie diejenige Person, die sich zum Tragen der Kosten schriftlich verpflichtet hat. 3Mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner.

§ 3 Entgelte

1.

Die Entgelte der Anlage „Entgelttabelle“ richten sich nach der jeweiligen Kategorie des gewählten Bestattungsbaumes oder Bestattungsplatzes. 2Bewertungskriterium bei der Berechnung des Entgeltes für die Vergabe eines Grabnutzungsrechtes bzw. der in diesem Zusammenhang erbrachten Dienstleistungen, ist die Art der Grabstätte, der Durchmesser des Bestattungsbaumes und dessen räumliche Lage. 3In den Entgelten enthalten ist die aktuelle Mehrwertsteuer, sofern keine Steuerbefreiung gegeben ist.

2.

Mit den Entgelten sind das Nutzungsrecht an der Grabstätte sowie die erbrachten Dienstleistungen abgegolten. 2Das Entgelt für die erbrachten Dienstleistungen beinhaltet im Wesentlichen die Pflege des Bestattungswaldes, des einzelnen Bestattungsbaumes bzw. dessen Ausfall für eine forstliche Nutzung. 3Weiterhin deckt das Entgelt die Beratung bei der Baumauswahl inkl. der Koordination der dafür nötigen Termine im Wald sowie die Erledigung sämtlicher Verwaltungsarbeiten ab.

3.

Für die Koordination der Beisetzung inkl. der Verbringung der Urne in den Wald, die Herstellung der Graböffnung, die Beisetzung der Urne, das Verschließen des Grabes sowie das Erstellen der Beisetzungsbestätigung wird jeweils zur Beisetzung ein Entgelt berechnet, welches auch die Kosten für die biologisch abbaubare Urne enthält.

Gierstädt, den 30. April 2026

gez. Ulf Henninger  Siegel

Bürgermeister

Anlage 1: Entgelttabelle