Die Urnenstele auf dem Friedhof Döllstädt ist für viele Angehörige ein wichtiger Ort des Gedenkens und der persönlichen Erinnerung. Blumen, Grablichter und kleine Erinnerungsstücke sind dabei ein sichtbarer Ausdruck der Verbundenheit mit den Verstorbenen.
Damit die Anlage dauerhaft in einem würdigen und gepflegten Zustand erhalten werden kann, bittet die Gemeinde Döllstädt darum, für Blumen, Grablichter und sonstigen Grabschmuck ausschließlich die hierfür vorgesehenen Ablageflächen zu nutzen.
Das Abstellen oder Ablegen persönlicher Gegenstände auf den Rasen- und Pflanzflächen, auf Wegen, am Sockel der Stele oder in anderen Bereichen außerhalb der vorgesehenen Ablageflächen ist nicht gestattet. Dies gilt beispielsweise für Vasen, Pflanzschalen, Figuren, Laternen, Fotos und sonstige Erinnerungsstücke.
Die Flächen rund um die Urnenstele gehören zur gemeinschaftlich gestalteten und gepflegten Friedhofsanlage. Dort abgelegte Gegenstände können die Pflegearbeiten erschweren, den Zugang beeinträchtigen und das einheitliche Erscheinungsbild der Anlage verändern.
Nicht ordnungsgemäß abgelegter Grabschmuck kann nach den Bestimmungen der Friedhofssatzung durch die Friedhofsverwaltung entfernt werden. Angehörige werden daher gebeten, bereits außerhalb der vorgesehenen Flächen abgestellte Gegenstände zeitnah abzuholen oder auf einer zulässigen Ablagefläche unterzubringen.
Diese Regelung soll das persönliche Gedenken nicht einschränken. Sie dient vielmehr dazu, die Urnenstele als gemeinsamen Ort der Erinnerung würdevoll, ordentlich und für alle Angehörigen gleichermaßen zugänglich zu erhalten.
Die Gemeinde Döllstädt bedankt sich für das Verständnis und die gegenseitige Rücksichtnahme.
Friedhofsverwaltung