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"Fahner Höhe" Kurier
Ausgabe 19/2025
Amtlicher Teil
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Feststellung der Jahresrechnung 2020

Der Gemeinderat der Gemeinde Gierstädt hat mit Beschluss Nr. 2025/022 vom 13.08.2025 gemäß § 80 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) die Jahresrechnung 2020 der Gemeinde Gierstädt wie folgt festgestellt:

Mit Beschluss 2025/023 wurde der Bürgermeister der Gemeinde Gierstädt für das Haushaltsjahr 2020 entlastet. Mit Beschluss 2025/024 wurde der Beigeordnete der Gemeinde Gierstädt für das Haushaltsjahr 2020 entlastet. Die Jahresrechnung 2020, der Haushaltsplan mit Anlagen, die Beschlüsse des Gemeinderates und der Prüfbericht 2020 liegen in der Zeit vom 10. September 2025 bis 10. Oktober 2025 während der allgemeinen Dienstzeiten in der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“, Finanzverwaltung, Markt 7, 99958 Tonna, zu jedermanns Einsicht aus.

Bis zur Festlegung der folgenden Jahresrechnung wird die Jahresrechnung 2020 mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten. Die Einsichtnahmemöglichkeit hierzu besteht während der allgemeinen Dienstzeiten bei der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“, Finanzverwaltung, Markt 7, 99958 Tonna.

Tonna, den 10.September 2025

Ulf Henniger

- Bürgermeister -