Auf Grund des § 60 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Dachwig folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
| im Verwaltungshaushalt | |||
| die Einnahmen und Ausgaben | erhöht um 117.700 € | |
|
| von 3.069.200 € | |
|
| auf 3.186.900 € | |
| im Vermögenshaushalt | |||
| die Einnahmen und Ausgaben | erhöht um 14.100 € | |
|
| von 515.000 € | |
| auf 529.100 € | ||
§ 2
Diese Nachtragssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Gemeine Dachwig
Tonna, den 10.09.2025
Volker Aschenbach — -Siegel-
Bürgermeister
Beschluss- und Genehmigungsvermerk
| 1. | Mit Beschluss Nr. 2025/020 hat der Gemeinderat der Gemeinde Dachwig am 12. August 2025 die 1.Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 samt ihren Anlagen in öffentlicher Sitzung beschlossen. |
| 2. | Mit Beschluss Nr. 2025/021 hat der Gemeinderat der Gemeinde Dachwig am 12.August 2025 den 1.Nachtragsfinanzplan und das ihm zugrunde liegende Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2024 bis 2028 beschlossen. |
| 3. | Das Landratsamt Gotha hat mit Schreiben vom 27. August 2025, eingegangen bei der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“ am 28. August 2025, gemäß § 57 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. § 21 Abs. 3 ThürKO die 1.Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Dachwig für das Haushaltsjahr 2025 eingangsbestätigt. Die 1.Nachtragshaushaltssatzung 2025 darf gemäß §§ 60 Abs 1, 57 Abs 3 Satz 2 und 21 Abs 3 Satz 3 ThürKO nachdem die Gemeinde die Eingangsbestätigung für die Haushaltssatzung erhalten hat, bekannt gemacht werden, sofern nicht die Rechtsaufsichtsbehörde die Satzung beanstandet. |
| 4. | Genehmigungspflichtige Bestandteile enthält die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025 der Gemeinde Dachwig nicht. Die 1.Nachtragshaushaltssatzung 2025 liegt mit Anlagen in der Zeit vom 10.September 2025 bis 10. Oktober 2025 während der allgemeinen Dienstzeiten in der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“, Finanzverwaltung, Markt 7, 99958 Tonna, zu jedermanns Einsicht aus. |
Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung der Gemeinde Dachwig für das Haushaltsjahr 2025 wird die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025 mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten. Die Einsichtnahmemöglichkeit hierzu besteht während der allgemeinen Dienstzeiten bei der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“, Finanzverwaltung, Markt 7, 99958 Tonna. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlassen worden sind, beim Zustandekommen vorstehender Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung sind verletzt worden oder der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Dachwig für das Haushaltsjahr 2025 sowie der Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Tonna, den 10. September 2025
Gemeinde Dachwig
Volker Aschenbach
-Bürgermeister-