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"Fahner Höhe" Kurier
Ausgabe 19/2025
Amtlicher Teil
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1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Großfahner für das Haushaltsjahr 2025

Auf Grund des § 60 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Großfahner folgende 1.Nachtragshaushaltssatzung:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

im Verwaltungshaushalt

die Einnahmen und Ausgaben

erhöht um 105.400 €

von 1.384.200 €

auf 1.489.600 €

im Vermögenshaushalt

die Einnahmen und Ausgaben

erhöht um 10.000 €

von 285.000 €

auf 295.000 €

§ 2

Diese Nachtragssatzung tritt mit dem 1.Januar 2025 in Kraft.

Gemeine Großfahner

Tonna, den 10.09.2025

Martin Pennewiss  —  -Siegel-

Bürgermeister

Beschluss- und Genehmigungsvermerk

1.

Mit Beschluss Nr. 2025/024 hat der Gemeinderat der Gemeinde Großfahner am 11. August 2025 die 1.Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 samt ihren Anlagen in öffentlicher Sitzung beschlossen.

2.

Mit Beschluss Nr. 2025/025 hat der Gemeinderat der Gemeinde Großfahner am 11. August 2025 den 1.Nachtragsfinanzplan und das ihm zugrunde liegende Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2024 bis 2028 beschlossen.

3.

Das Landratsamt Gotha hat mit Schreiben vom 27. August 2025, eingegangen bei der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“ am 28. August 2025, gemäß § 57 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. § 21 Abs. 3 ThürKO die 1.Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Großfahner für das Haushaltsjahr 2025 eingangsbestätigt. Die 1.Nachtragshaushaltssatzung 2025 darf gemäß §§ 60 Abs 1, 57 Abs 3 Satz 2 und 21 Abs 3 Satz 3 ThürKO nachdem die Gemeinde die Eingangsbestätigung für die Haushaltssatzung erhalten hat, bekannt gemacht werden, sofern nicht die Rechtsaufsichtsbehörde die Satzung beanstandet.

4.

Genehmigungspflichtige Bestandteile enthält die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025 der Gemeinde Großfahner nicht. Die 1.Nachtragshaushaltssatzung 2025 liegt mit Anlagen in der Zeit vom 10.September 2025 bis 10. Oktober 2025 während der allgemeinen Dienstzeiten in der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“, Finanzverwaltung, Markt 7, 99958 Tonna, zu jedermanns Einsicht aus.

Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung der Gemeinde Großfahner für das Haushaltsjahr 2025 wird die 1.Nachtragshaushaltssatzung 2025 mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten. Die Einsichtnahmemöglichkeit hierzu besteht während der allgemeinen Dienstzeiten bei der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“, Finanzverwaltung, Markt 7, 99958 Tonna. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlassen worden sind, beim Zustandekommen vorstehender Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung sind verletzt worden oder der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Vorstehende 1.Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Großfahner für das Haushaltsjahr 2025 sowie der Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Tonna, den 10. September 2025

Gemeinde Großfahner

Martin Pennewiss

-Bürgermeister-