Der Gemeinderat der Gemeinde Döllstädt hat im öffentlichen Teil seiner Sitzung am 13.05.2025 die nachfolgenden Beschlüsse gefasst, die hiermit gemäß § 40 Abs. 2 Satz 1 Thüringer Kommunalordnung - ThürKO - sowie § 13 der Hauptsatzung der Gemeinde öffentlich bekannt gemacht werden.
Döllstädt, den 04.09.2025
gez. Torsten Kaufmann
- Bürgermeister -
Beschluss-Nr. 2025/022 - Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 02. April 2025
Gemeinderat der Gemeinde Döllstädt am 13.05.2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Döllstädt genehmigt die öffentliche Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 02. April 2025.
Beschluss-Nr. 2025/023 - Gemeindliche Stellungnahme zum Antrag der BOREAS Energie GmbH - Errichtung einer Windenergieanlage in der Gemarkung Döllstädt
Gemeinderat der Gemeinde Döllstädt am 13.05.2025
Die Gemeinde Döllstädt beschließt die Abgabe der folgenden Stellungnahme zum gemeindlichen Einvernehmen im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens zum Antrag der BOREAS Energie GmbH - Verfahrensnummer 164-3:
Die Errichtung der Windenergieanlage im Norden der Ortslage, westlich der Landesstraße führt zu einer erheblichen Einschränkung der gemeindlichen Bauleitplanungshoheit.
Bei der aktuellen Erarbeitung des Vorentwurfs zur gemeindlichen Flächennutzungsplanung ergeben sich durch die Verläufe der geplanten Bundes- und Landesstraßenumfahrungen bereits keine Potenzialflächen zur Siedlungsflächenerweiterung westlich, südlich und östlich der Ortslage. Die beantragte Windenergie-Anlage würde aufgrund des eingehaltenen 1.000m-Mindestabstandes zur bereits bestehenden Siedlungsfläche dazu führen, dass sämtliche Siedlungsflächenerweiterungen in Richtung des geplanten Anlagestandortes nördlich der Ortslage ausgeschlossen wären. Die Anlage stellt somit eine erhebliche und nicht hinnehmbare Einschränkung gemeindlicher Siedlungsflächenentwicklung dar.
Vor diesem Hintergrund wird das gemeindliche Einvernehmen zum Vorhaben nicht erteilt.
Beschluss-Nr. 2025/024 - 2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Döllstädt
Gemeinderat der Gemeinde Döllstädt am 13.05.2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Döllstädt beschließt in seiner heutigen Sitzung die diesem Beschluss als Anlage beigefügte 2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Döllstädt.
Die Verwaltungsgemeinschaft Fahner Höhe hat die Satzungsänderung dem Landratsamt Gotha, als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde, zur Erteilung der erforderlichen Eingangsbestätigung vorzulegen.