Titel Logo
"Fahner Höhe" Kurier
Ausgabe 23/2025
Amtlicher Teil der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe und ihrer Mitgliedsgemeinden“
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Gemeinde Dachwig

Übersichtsplan zum Geltungsbereich des Bebauungsplans

Bekanntmachung

über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfs des Bebauungsplanes der Gemeinde Dachwig für das Sonstige Sondergebiet gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO „Elektrolyseur Dachwig“

Der Gemeinderat der Gemeinde Dachwig hat in seiner Sitzung am 21.05.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes für das Sonstige Sondergebiet gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO „Elektrolyseur Dachwig“ beschlossen und das gesetzlich erforderliche Planverfahren gemäß Baugesetzbuch damit eingeleitet. In der Sitzung des Gemeinderats am 21.10.2025 wurde der Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfs des Bebauungsplanes gefasst.

Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Dachwig, in einer Entfernung von ca. 300 Meter westlich der Ortslage. Im Norden und Westen wird das Plangebiet durch landwirtschaftliche Flächen begrenzt. Im Osten wird das Plangebiet durch einen landwirtschaftlichen Weg von den östlich angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen abgegrenzt. Im Süden wird das Plangebiet durch einen landwirtschaftlichen Weg mit wegebegleitendem Gehölzbestand begrenzt. Das Plangebiet ist eine landwirtschaftlich genutzte Fläche.

Der Geltungsbereich umfasst in der Flur 11 der Gemarkung Dachwig Teilflächen der Flurstücke 17/21 und 17/25. Die verkehrstechnische Erschließung erfolgt über den an der Ostseite angrenzenden landwirtschaftlichen Weg.

Für den räumlichen Geltungsbereich ist der untenstehende Lageplan maßgebend.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht wird zur Einsicht der in der Zeit vom 10. November 2025 bis 12. Dezember 2025 auf der Internetseite der lnternetseite der Verwaltungsgemeinschaft Fahner Höhe unter https://www.vg-fahner-hoehe.de/verwaltungsgemeinschaft/oeffentliche-bekanntmachungen/oeffentliche-auslegungen/ bereitgehalten.

Zusätzlich liegen die Unterlagen zur Einsichtnahme in der Verwaltungsgemeinschaft Fahner Höhe, Ortsteil Gräfentonna der Gemeinde Tonna, Bauverwaltung, 1. Obergeschoss, Markt 7, 99958 Tonna, während der Dienststunden

Dienstag

von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und

von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr

Donnerstag

von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und

von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an bau@vg-fahner-hoehe.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erforderlich.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Aschenbach

Bürgermeister