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"Fahner Höhe" Kurier
Ausgabe 23/2025
Amtlicher Teil der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe und ihrer Mitgliedsgemeinden“
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Gemeinde Dachwig

Der Gemeinderat der Gemeinde Dachwig hat im öffentlichen Teil seiner Sitzung am 12.08.2025 die nachfolgenden Beschlüsse gefasst, die hiermit -gemäß § 40 Abs. 2 Satz 1 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO)- öffentlich bekannt gemacht werden.

Dachwig, den 22.10.2025

gez. Volker Aschenbach

-Bürgermeister-

Beschluss-Nr. 2025/019 - Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der 3. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Dachwig vom 13. Mai 2025

Gemeinderat der Gemeinde Dachwig am 12.08.2025

Der Gemeinderat der Gemeinde Dachwig genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der 3. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Dachwig vom 13. Mai 2025.

Beschluss-Nr. 2025/020 - Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde Dachwig über die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Dachwig für das Haushaltsjahr 2025

Gemeinderat der Gemeinde Dachwig am 12.08.2025

1. Nachtragshaushaltssatzung

der Gemeinde Dachwig

für das Haushaltsjahr 2025

Auf Grund des § 60 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Dachwig folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

im Verwaltungshaushalt die Einnahmen und Ausgaben

erhöht um 117.700 €

von 3.069.200 €

auf 3.186.900 €

im Vermögenshaushalt die Einnahmen und Ausgaben

erhöht um 14.100 €

von 515.000 €

auf 529.100 €

§ 2

Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.

Gemeinde Dachwig

Tonna, den

Volker Aschenbach  — -Siegel-

Bürgermeister

Beschluss-Nr. 2025/021 - Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde Dachwig über den 1. Nachtragsfinanzplan der Gemeinde Dachwig für das Haushaltsjahr 2025

Gemeinderat der Gemeinde Dachwig am 12.08.2025

Der Gemeinderat der Gemeinde Dachwig beschließt den 1. Nachtragsfinanzplan der Gemeinde Dachwig für die Haushaltsjahre 2024 bis 2028.

Die Finanzverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Fahner Höhe wird beauftragt, der Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Gotha den Finanzplan als Pflichtanlage des 1. Nachtragshaushaltsplanes der Gemeinde Dachwig für das Haushaltsjahr 2025 unverzüglich anzuzeigen.

Beschluss-Nr. 2025/022 - Beschluss des Gemeinderates Dachwig über den Beteiligungsbericht Kommunaler Energiezweckverband Thüringen (KET)

Gemeinderat der Gemeinde Dachwig am 12.08.2025

Der Gemeinderat der Gemeinde Dachwig beschließt den diesem Beschluss beigefügten Beteiligungsbericht 2025 gemäß § 23 des Thüringer Gesetzes über die kommunaleGemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in Verbindung mit § 75 a der Thüringer Kommunalordnung(ThürKO) über die unmittelbare Beteiligung am Kommunalen Energiezweckverband (KET) undüber die mittelbare Beteiligung an der Thüringer Energie AG (TEAG) im Jahr 2024.

Beschluss-Nr. 2025/023 - Zweckvereinbarung zur Erstellung eines gemeinsamen gemeindlichen Entwicklungskonzeptes der VG-Mitgliedsgemeinde

Gemeinderat der Gemeinde Dachwig am 12.08.2025

Die Gemeinde Dachwig beschließt in ihrer Sitzung die diesem Beschluss als Anlage beigefügte Zweckvereinbarung zur Erstellung eines gemeinsamen gemeindlichen Entwicklungskonzeptes der Mitgliedsgemeinden der VG Fahner Höhe.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Zweckvereinbarung zu unterzeichnen.

Beschluss-Nr. 2025/024 - Beschluss über die Antragstellung zur Durchführung eines Zielabweichungsverfahrens im Zusammenhang mit der Aufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Dachwig

Gemeinderat der Gemeinde Dachwig am 12.08.2025

Der Gemeinderat der Gemeinde Dachwig beschließt in seiner öffentlichen Sitzung unter der Zielstellung, bei der Aufstellung des Flächennutzungsplanes die östliche Erweiterung dergewerblichen Baufläche im Bereich des Gewerbegebiets „Ochsenland“ zu ermöglichen, dieDurchführung eines Zielabweichungsverfahrens beim Thüringer Landesverwaltungsamt zubeantragen.

Nachfolgend aufgeführte Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses:

Übersichtsplan zur Abgrenzung der im Entwurf des Flächennutzungsplanes vorgesehenen östlichen Erweiterung der gewerblichen Baufläche im Bereich des Gewerbegebiets „Ochsenland“