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"Fahner Höhe" Kurier
Ausgabe 24/2025
Amtlicher Teil der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe und ihrer Mitgliedsgemeinden“
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Gemeinde Dachwig

Der Gemeinderat der Gemeinde Dachwig hat am 21.10.2025 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Dachwig sowie die Begründung mit Umweltbericht gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.

Der Entwurf des Flächennutzungsplanes mit Begründung und Umweltbericht sowie die der Gemeinde bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden zur Einsicht in der Zeit vom 20. November 2025 bis einschließlich 16. Januar 2026 auf der lnternetseite der Verwaltungsgemeinschaft Fahner Höhe unter https://www.vg-fahner-hoehe.de/verwaltungsgemeinschaft/oeffentliche-bekanntmachungen/oeffentliche-auslegungen/ bereitgehalten und können heruntergeladen werden.

Zusätzlich liegen die Unterlagen zur Einsichtnahme in der Verwaltungsgemeinschaft Fahner Höhe, Gemeinde Tonna, Ortsteil Gräfentonna, Bauverwaltung, 1. Obergeschoss, Markt 7, 99958 Tonna, im Zeitraum vom 20. November 2025 bis einschließlich 18. Dezember 2025 und vom 05. Januar 2026 bis einschließlich 15. Januar 2026 während der Dienststunden

Dienstag

von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und

von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr

Donnerstag

von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und

von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die Gemeinde weist darauf hin, dass die Verwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Fahner Höhe vom 22. Dezember 2025 bis einschließlich 04. Januar 2026 geschlossen ist.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an bau@vg-fahner-hoehe.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erforderlich.

Gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 3 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.

Ergänzend weist die Gemeinde gemäß § 3 Abs. 3 BauGB darauf hin, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Folgende nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung mit ausgelegt werden, sind verfügbar:

I. Aus dem Umweltbericht

1.

Angaben zum Schutzgut Boden

Bestandsbeschreibung der im Planungsraum vorkommenden Böden sowie Angaben zu den Bodenteilfunktionen, zum Ertragspotenzial und zum Bodenschutz; Zusammenstellung bestehender Beeinträchtigungen; Angaben zu den Auswirkungen der Planungen auf das Schutzgut Boden.

2.

Angaben zum Schutzgut Fläche

Ausführungen zu den Auswirkungen des Flächenentzugs durch Bebauung auf das Schutzgut.

3.

Angaben zum Schutzgut Wasser

Bestandsbeschreibung zum Grund- und Oberflächenwasser und Bewertung der Grundwasserneubildungsrate, Angaben zum Geschütztheitsgrad und Wasserrückhaltevermögen der Landschaft; Angaben zur Trinkwassergewinnung, Angaben zu Fließ- und Standgewässern; Zusammenstellung bestehender Beeinträchtigungen des Grund- und Oberflächenwassers; Angaben zu den Auswirkungen der Planung auf das Schutzgut Wasser.

4.

Angaben zum Schutzgut Klima und Luft

Ausführungen zu Klimabezirken und zum Mesoklima, zum durchschnittlichen Jahresniederschlag, zum Jahresmittel der Lufttemperatur und zur Kalt- und Warmluftproduktion; Zusammenstellung bestehender Beeinträchtigungen des Klimas und der Luft; Ausführungen zu den Auswirkungen der Planung auf das Schutzgut Klima und Luft und zu Klimaanpassungsmaßnahmen.

5.

Angaben zum Schutzgut Tiere und Pflanzen einschließlich der biologischen Vielfalt

Bestandsbeschreibung und Bewertung der im Planungsraum vorhandenen (geschützten) Biotoptypen, Schutzgebiete des Naturschutzes sowie im Planungsraum vorkommender Pflanzen, Säugetiere, Fisch- und Vogelarten, Reptilien und Amphibien; Zusammenstellung bestehender Beeinträchtigungen und Ausführungen zu den Auswirkungen der Planung.

6.

Angaben zum Schutzgut Landschaftsbild und Erholungseignung

Ausführungen zum Erlebniswert und zur Erholungseignung der einzelnen Landschaftsbestandteile im Planungsraum; Zusammenstellung bestehender Beeinträchtigungen und Ausführungen zu den Auswirkungen der Planung auf das Schutzgut Landschaftsbild/Erholung.

7.

Angaben zum Schutzgut Mensch einschließlich menschlicher Gesundheit

Ausführungen zur Bevölkerungsentwicklung und zum Naherholungsangebot im Landschaftsraum; Zusammenstellung bestehender Beeinträchtigungen der menschlichen Gesundheit und Auswirkungen der Planung auf das Schutzgut Mensch.

8.

Angaben zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter

Beschreibung der im Planungsraum bestehenden Geotope, Beschreibung herausragender Kultur- und Sachgüter des Planungsraums sowie historisch bedeutsamer Stätten und Gebäude; Zusammenstellung bestehender Beeinträchtigungen der Kultur- und Sachgüter und Ausführungen zu den Auswirkungen der Planung.

9.

Angaben zu den Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern

Ausführungen zur Abhängigkeit der Schutzgüter untereinander und zu den Auswirkungen von Eingriffen auf die Schutzgüter; Wirkungsprognose zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung und Nichtdurchführung der Planung.

10.

Angaben zu Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich erheblich nachteiliger Umweltauswirkungen

Ausführungen zum Ausgleich der zu erwartenden erheblichen Beeinträchtigungen der Schutzgüter Boden, Fläche, Wasser, Klima und Luft, Arten und Biotope sowie Landschaftsbild; Ausführungen zu Vermeidungs-, Verminderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie tabellarische Zusammenstellung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.

II. Aus den umweltbezogenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) zum Vorentwurf des Flächennutzungsplanes

1.

Stellungnahmen der Öffentlichkeit

-

Hinweise auf die mit der Ausweisung von Entwicklungsflächen und den Ausgleichsflächenpool verbundenen Flächenverbrauch und die Einschränkungen für die Landwirtschaft.

-

Hinweis auf die Inanspruchnahme von Ausgleichsflächen des bestehenden Wohngebiets „Am Kornbach“ zur Wohnbauflächenentwicklung.

-

Hinweis auf die Lage von Wohnbauflächen im Thüringer Fedlhamster-Schwerpunktgebiet.

2.

Stellungnahme des Thüringer Landesverwaltungsamtes vom 19.08.2022

-

Einwendungen mit rechtlicher Verbindlichkeit zu ausgewiesenen Wohnbau- und gewerblichen Bauflächen sowie zu Ausgleichsflächen aufgrund des Widerspruchs zu den regionalplanerisch ausgewiesenen Vorranggebieten Landwirtschaftliche Bodennutzung und Hinweis zur Anpassungspflicht der Bauleitplanung an die Ziele der Raumordnung.

3.

Stellungnahme des Landratsamtes Gotha vom 22.09.2022

-

Hinweis auf den im dörflichen Wohngebiet zulässigen Störungsgrad der von land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen üblicherweise ausgehenden Emissionen.

-

Hinweis auf archäologische Fundstellen in der Gemarkung Dachwig.

-

Hinweis auf das naturschutzrechtliche Vermeidungsgebot.

-

Hinweise zu Sichtschutzpflanzungen.

-

Hinweise auf die Betroffenheit der Schutzgüter Boden, Fauna und Fläche und auf artenschutzrechtliche Verbotstatbestände bei einzelnen Entwicklungsflächen.

-

Hinweise zum Kompensationsflächenpool, zur Ausgleichsflächenkonzeption, zu gesetzlich geschützten Landschaftsbestandteilen und gesetzlich geschützten Biotopen.

-

Hinweise zu Wasserschutzgebieten, Überschwemmungsgebieten, Fließgewässern, Schmutz- und Niederschlagswasser und zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.

-

Hinweise auf die Auswirkungen der ausgewiesenen Wohnbauflächen auf das Kleinklima, auf Emissionen des Windvorranggebietes und auf genehmigungsbedürftige Anlagen nach Bundes-Immissionsschutzgesetz.

-

Hinweise auf die Bodenfunktionsfunktionsbewertung der ausgewiesenen Entwicklungsflächen.

-

Hinweis zur Kennzeichnung der Deponie „Lerchenberg“.

4.

Stellungnahme des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum vom 02.09.2022

-

Hinweise auf die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Nutzflächen durch die ausgewiesenen Entwicklungsflächen.

-

Hinweise zum Ausgleichsflächenpool und zum Entzug landwirtschaftlicher Flächen.

-

Hinweis zur Betrachtung der Schutzgüter Boden und Fläche in Bezug auf die Auswirkungen des Flächenentzugs auf das Schutzgut Mensch.

5.

Stellungnahme des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz vom 12.08.2022

-

Hinweise zu den Wasserschutzgebieten in der Gemarkung Dachwig.

-

Hinweise zum Geologiedatengesetz.

-

Hinweise zur Geologie und Hydrogeologie des Planungsraumes.

-

Hinweise zu bergbaurechtlichen Erlaubnissen.

6.

Stellungnahme des Thüringischen Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie vom 09.08.2022 und 18.08.2022

-

Hinweise zu Kulturdenkmalen in der Ortslage und Hinweis zur Stärkung der Innenentwicklung im Sinne der vorhandenen Kulturdenkmale.

-

Hinweise zu den in der Gemarkung Dachwig bisher bekannten Bodendenkmalen mit kartografischer Darstellung.

7.

Stellungnahmen des Thüringer Landesamtes für Bau und Verkehr vom 11.08.2022 und vom 12.09.2022

-

Hinweis zur Um- und Ausbauplanung für die Bundesstraße 176 mit kartografischer Darstellung.

8.

Stellungnahme des Thüringer Forstamtes Erfurt-Willrode vom 26.07.2022

-

Hinweis zu Erstaufforstungen.

9.

Stellungnahme der Deutschen Bahn vom 24.08.2022

-

Hinweise zu Ausgleichsmaßnahmen im Bereich von Bahnanlagen.

10.

Stellungnahme des Abwasserzweckverbandes „Mittlere Unstrut“ vom 19.07.2022

-

Hinweise zur Abwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung der ausgewiesenen Entwicklungsflächen.

11.

Stellungnahme des Gewässerunterhaltungsverbandes Gera/Gramme vom 19.07.2022

-

Hinweis auf Gewässer II. Ordnung in der Gemarkung Dachwig.

-

Hinweis zur Prüfung einer Renaturierung des Korngrabens.

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Hinweise zur Wiederherstellung wasserverbundener Ökosysteme, Biotopverbünden und Beachtung der Gewässerrandstreifen.

12.

Stellungnahme des Naturschutzbundes Deutschland e.V. vom 16.08.2022

-

Hinweise zum geplanten Umfang der Wohnbau- und Gewerbeentwicklungsflächen.

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Hinweise zum Hochwasserschutz und Anregungen zur Aufwertung von Gewässern.

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Hinweise zum Ausbau der Bundesstraße 176 und zum Ausbau des ÖPNV.

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Hinweise zu Flächenpotenzialen für Solarenergie.

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Hinweise zur Ausweisung von Grünflächen und zum Ausgleichsflächenpool.

-

Hinweise zur Vernetzung von Radwegen.

13.

Stellungnahme des Arbeitskreises Heimische Orchideen Thüringen e.V. vom 16.08.2022

-

Hinweis zum Flächenverbrauch bezüglich der ausgewiesenen Entwicklungsflächen.

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Hinweis auf den geschützten Landschaftsbestandteil „Brenstal“.

14.

Stellungnahme des Landesanglerverbandes Thüringen vom 22.08.2022

-

Hinweis zur Bedeutung des Naherholungsgebietes Speicher Dachwig.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Gemeinde Dachwig ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Aschenbach

Bürgermeister