Auf Grund des § 60 der Thüringer Kommunalordnung in der aktuell gültigen Fassung erlässt die Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“ folgende Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
Mit der 1.Nachtragshaushaltssatzung werden im Verwaltungshaushalt die Einnahmen und Ausgaben vermindert um 1.900 €
— von 2.237.900 €
— auf 2.236.000 €
Im Vermögenshaushalt die Einnahmen und Ausgaben unverändert
— von 195.000 €
— auf 195.000 €
§ 2
Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage neu festgesetzt
§ 3
Diese 1.Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.
Tonna, den 01.12.2025
Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“
Uwe Kenklies
- Gemeinschaftsvorsitzender - — - Siegel -
Beschluss- und Genehmigungsvermerk
| 1. | Mit Beschluss Nr. 2025/020 hat die Gemeinschaftsversammlung am 23. Oktober 2025 die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 samt ihren Anlagen in öffentlicher Sitzung beschlossen. |
| 2. | Das Landratsamt Gotha hat mit Schreiben vom 14.November 2025, eingegangen bei der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“ am 18. November 2025, gemäß § 52 Abs. 2 ThürKO und § 36 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes über die Kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) i. V. m. §§ 60 Abs. 1, 57 Abs. 3 Satz 2 und 21 Abs. 3 ThürKO die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“ für das Haushaltsjahr 2025 eingangsbestätigt. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025 kann mit Erhalt der Eingangsbestätigung öffentlich bekannt gemacht werden. |
| 3. | Genehmigungspflichtige Bestandteile enthält die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025 der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“ nicht. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025 liegt mit Anlagen in der Zeit |
| vom 04.12.2025 bis 15. Januar 2026 |
| während der allgemeinen Dienstzeiten in der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“, Finanzverwaltung, Markt 7, 99958 Tonna, zu jedermanns Einsicht aus. |
Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“ für das Haushaltsjahr 2025 wird die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025 mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten. Die Einsichtnahmemöglichkeit hierzu besteht während der allgemeinen Dienstzeiten bei der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“, Finanzverwaltung, Markt 7, 99958 Tonna. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlassen worden sind, beim Zustandekommen vorstehender Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung sind verletzt worden oder der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“ vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“ für das Haushaltsjahr 2025 sowie der Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Tonna, den 01.12.2025
gez. Uwe Kenklies
- Gemeinschaftsvorsitzender -