Der Gemeinderat der Gemeinde Tonna hat im öffentlichen Teil seiner Sitzung am 30.09.2025 die nachfolgenden Beschlüsse gefasst, die hiermit gemäß § 40 Abs. 2 Satz 1 Thüringer Kommunalordnung - ThürKO - öffentlich bekannt gemacht werden.
Tonna, den 26.11.2025
gez. Heiko Krtschil
- Bürgermeister -
Beschluss-Nr. 2025/048 - Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der 7. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Tonna vom 26. August 2025
Gemeinderat der Gemeinde Tonna am 30.09.2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Tonna genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der 7. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Tonna vom 26. August 2025.
Beschluss-Nr. 2025/049 - Beschluss über die Abwägung der zum Bebauungsplan für das Allgemeine Wohngebiet (WA) „An der Schulstraße“ in der Gemeinde Tonna, Ortsteil Gräfentonna, im Verfahren gemäß §§ 3 und 4 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
Gemeinderat der Gemeinde Tonna am 30.09.2025
| 1. | Die während der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Bebauungsplanes für das Allgemeine Wohngebiet (WA) „An der Schulstraße“ eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen und Hinweise hat der Gemeinderat in seiner heutigen Sitzung geprüft und in die Abwägung eingestellt. Dem Abwägungsvorschlag wird gefolgt. Das Abwägungsprotokoll ist Bestandteil des Beschlusses. |
| 2. | Der Gemeinderat beauftragt den Bürgermeister der Gemeinde Tonna, die Bürgerinnen und Bürger, welche Stellungnahmen abgegeben haben, sowie die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über das Ergebnis der Abwägung zu informieren. |
Beschluss-Nr. 2025/050 - Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan der Gemeinde Tonna für das Allgemeine Wohngebiet (WA) „An der Schulstraße“ im Ortsteil Gräfentonna
Gemeinderat der Gemeinde Tonna am 30.09.2025
| 1. | Auf Grundlage des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I Seite 3634), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 12. August 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 189), in Verbindung mit § 97 der Thüringer Bauordnung (ThürBO) vom 02. Juli 2024 in der Fassung der Bekanntmachung vom 02. Juli 2024 (GVBl. S. 298), beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Tonna den Bebauungsplan für das Allgemeine Wohngebiet „An der Schulstraße“ im Ortsteil Gräfentonna, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), in der Fassung vom August 2025 als Satzung. |
| 2. | Die Begründung wird gebilligt. |
| 3. | Auf Grundlage von § 97 ThürBO vom 02. Juli 2024 in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Juli 2024 (GVBl. S. 298) und der Thüringer Kommunalordnung in der Fassung vom 28. Januar 2003 (ThürKO, GVBl. S 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 02. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288), erlässt der Bürgermeister der Gemeinde Gräfentonna die in der Satzung des Bebauungsplanes enthaltenen gestalterischen Festsetzungen. |
| 4. | Der Bürgermeister wird beauftragt, für den Bebauungsplan für das Allgemeine Wohngebiet (WA) „An der Schulstraße“ die Genehmigung zu beantragen. Die Genehmigung ist alsdann ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienstzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. |