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"Fahner Höhe" Kurier
Ausgabe 26/2025
Amtlicher Teil der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe und ihrer Mitgliedsgemeinden“
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Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplans der Gemeinde Dachwig für das Gewerbegebiet „Ochsenland“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Übersichtsplan zum Geltungsbereich des Bebauungsplanes

Der Gemeinderat der Gemeinde Dachwig hat am 18.11.2025 in öffentlicher Sitzung den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans der Gemeinde Dachwig für das Gewerbegebiet „Ochsenland“ sowie die Begründung mit Umweltbericht gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich im Südosten der Gemeinde Dachwig und umfasst eine Fläche von ca. 27,05 Hektar.

Der Geltungsbereich 1 der 2. Änderung des Bebauungsplanes für das Gewerbegebiet „Ochsenland“ umfasst die folgenden Flurstücke in der Flur 9 der Gemarkung Dachwig: 350/1, 350/2, 350/7, 350/9, 350/12, 350/13, 350/14, 350/15, 350/18, 355/4, 356/3, 356/6, 357/3, 357/5, 358/1, 358/4, 358/6, 359/7, 359/8, 359/9, 359/10, 359/11, 393/1, 395/1, 414/1, 416, 418/4, 418/5, 418/6, 418/7, 418/8, 420/3, 420/4, 421/4, 421/5, 429/2, 429/5, 433/1, 433/3, 436/2, 436/3, 436/4, 436/6, 553/4, 553/7, 553/8, 556/2, 556/3, 556/9, 556/10, 565/2, 755/413, 756/413, 811 und 814 sowie Teilflächen der Flurstück 552/2 und 808.

Zur Sicherung der im Textteil des Bebauungsplanes festgesetzten externen Ausgleichsmaßnahme umfasst der Geltungsbereich 2 der 2. Änderung des Bebauungsplanes für das Gewerbegebiet „Ochsenland“ das Flurstück 127/1 in der Flur 7 der Gemarkung Dachwig.

Für den räumlichen Geltungsbereich ist der beigefügte Lageplan maßgebend.

Die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplanes für das Gewerbegebiet „Ochsenland“ erfolgt durch öffentliche Auslegung des Planentwurfs mit Begründung und Umweltbericht, den zur 2. Änderung des Bebauungsplanes erstellten Gutachten sowie den der Gemeinde bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im Internet.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht, die zum Bebauungsplan erstellten Gutachten sowie die der Gemeinde bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden zur Einsichtnahme in der Zeit vom 5. Januar 2026 bis einschließlich 6. Februar 2026 auf der lnternetseite der Gemeinde Dachwig unter https://www.vg-fahner-hoehe.de/verwaltungsgemeinschaft/oeffentliche-bekanntmachungen/oeffentliche-auslegungen/ bereitgehalten und können heruntergeladen werden.

Zusätzlich liegen die Unterlagen zur Einsichtnahme in der Verwaltungsgemeinschaft Fahner Höhe, Ortsteil Gräfentonna der Gemeinde Tonna, Bauverwaltung, 1. Obergeschoss, Markt 7, 99958 Tonna, während der Dienststunden

Dienstag

von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und

von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr

Donnerstag

von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und

von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an bau@vg-fahner-hoehe.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch postalisch oder auf anderem Wege abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erforderlich.

Gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 3 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Zu den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung mit ausgelegt werden, gehören neben dem Umweltbericht folgende Arten umweltbezogener Informationen:

I. Aus dem Umweltbericht
  1. Angaben zum Schutzgut Boden und Fläche
    Bestandsbeschreibung der im Plangebiet vorherrschenden Böden und Bewertung der Auswirkungen des Bebauungsplanes auf das Schutzgut.
  2. Angaben zum Schutzgut Wasser
    Bestandsbeschreibung mit Ausführungen zu Oberflächengewässern, zum Grundwasserdargebot und zum Wasserrückhaltevermögen des Planungsraumes und Ausführungen zur Versickerung von Niederschlagswasser.
  3. Angaben zum Schutzgut Klima und Luft
    Bestandsbeschreibung und Bewertung der Auswirkungen des Bebauungsplanes und der auf das Plangebiet einwirkenden Immissionen und Ausführungen zu den durch die Planung zu erwartenden Emissionen mit Beschreibung von Maßnahmen zur Verringerung nachteiliger Umweltauswirkungen.
  4. Angaben zum Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
    Bestandsbeschreibung der im Plangebiet vorhandenen Biotoptypen mit Ausführungen zu den Auswirkungen der Planung mit Angaben zur Vermeidung bzw. Verringerung nachteiliger Umweltauswirkungen.
  5. Angaben zum Schutzgut Landschaftsbild / Erholungseignung
    Ausführungen zur Bedeutung des Plangebietes und seiner Umgebung für das Landschaftsbild und die Erholung sowie Ausführungen zu den Auswirkungen der Planung auf das Schutzgut Landschaftsbild/Erholung.
  6. Angaben zum Schutzgut Mensch, Gesundheit und Bevölkerung
    Ausführungen zu bau- und betriebsbedingten Emissionen, zu möglichen visuellen Beeinträchtigungen, zu verkehrsbedingten Emissionen und den Auswirkungen der Planung auf das Schutzgut Mensch.
  7. Angaben zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter
    Ausführungen zu den Auswirkungen der Aufstellung des Bebauungsplanes auf das Schutzgut und Angaben zu den denkmalschutzrechtlichen Bestimmungen.
II. Schallimmissionsprognose
  • Angaben zum Plangebiet und zur Vorbelastung, zur Lärmkontingentierung, zum passiven Schallschutz und Empfehlungen für Festsetzungen im Bebauungsplan
III. Bericht zur Prüfung der Artenschutzbelange / Feldhamsterschutz
  • Angaben zum Untersuchungsgebiet, zur Methodik der Bestandsaufnahme und Dokumentation der Ergebnisse.
IV. Aus den umweltbezogenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB)
  1. Stellungnahme des Thüringer Landesverwaltungsamtes vom 09.10.2024
    • Hinweis auf die Lage der Erweiterungsflächen im Vorranggebiet Landwirtschaftliche Bodennutzung.
    • Hinweise zu produktionsintegrierten Ausgleichsmaßnahmen.
  2. Stellungnahme des Landratsamtes Gotha vom 12.11.2024
    • Hinweise zum Immissionsschutz
    • Hinweise zur Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung, zu planungsrelevanten Tier- und Pflanzenarten, zu grünordnerischen Festsetzungen.
    • Hinweise zum Entwässerungssystem, zur Bewirtschaftung von Gewässerrandstreifen und deren Bepflanzung.
    • Hinweise zum Bodenschutz.
    • Hinweise zur Löschwasserversorgung.
  3. Stellungnahme des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlicher Raum vom 23.09.2024
    • Hinweis zur Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen für Ausgleichsmaßnahmen.
  4. Stellungnahme des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz vom 02.10.2024
    • Hinweise zu Schallschutzmaßnahmen, zum Geologiedatengesetz, zur Ingenieur- und Hydrogeologie und zu den Belangen des Bergbaus.
  5. Stellungnahme des Thüringen Forst vom 16.09.2024
    • Hinweis zur Beachtung des Waldabstands bei der Errichtung von Gebäuden.
    • Hinweise zu Erstaufforstungen als Ausgleichsmaßnahmen.
  6. Stellungnahme des Gewässerunterhaltungsverband Gera/Gramme vom 17.09.2024
    • Hinweise zu Ausgleichsmaßnahmen in Gewässernähe.
  7. Stellungnahme der Arbeitsgruppe Artenschutz Thüringen e.V. vom 14.10.2024
    • Hinweise zur Betroffenheit vom Aussterben bedrohter Tierarten, zum Landschaftsbild und zum Vorranggebiet Landwirtschaftliche Bodennutzung.
  8. Stellungnahme des Kulturbundes für Europa - Landesverband Thüringen e.V. vom 08.10.2024
    • Hinweise zu geplanten Ausgleichsmaßnahmen und zum Artenschutz.
  9. Stellungnahme des Arbeitskreises Heimische Orchideen e.V. vom 02.10.2024
    • Hinweise zum Artenschutz.
  10. Stellungnahme der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald e.V. vom 09.10.2024
    • Hinweis zu erneuerbaren Energien und zur Durchlässigkeit des Plangebietes für Kleintiere.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Gemeinde Dachwig ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

gez. Aschenbach

Bürgermeister