Der Gemeinderat der Gemeinde Döllstädt hat im öffentlichen Teil seiner Sitzung am 19.11.2025 die nachfolgenden Beschlüsse gefasst, die hiermit gemäß § 40 Abs. 2 Satz 1 Thüringer Kommunalordnung - ThürKO - sowie § 13 der Hauptsatzung der Gemeinde öffentlich bekannt gemacht werden.
Döllstädt, den 22.01.2026
gez. Torsten Kaufmann
- Bürgermeister -
Beschluss-Nr. 2025/039 - Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 01.10.2025
Gemeinderat der Gemeinde Döllstädt am 19.11.2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Döllstädt beschließt:
Der Gemeinderat der Gemeinde Döllstädt genehmigt die öffentliche Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 01.10.2025.
Beschluss-Nr. 2025/040 - Beschluss des Gemeinderates über die Haushaltssatzung der Gemeinde Döllstädt für das Haushaltsjahr 2026
Gemeinderat der Gemeinde Döllstädt am 19.11.2025
Aufgrund der §§ 55 ff. der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der aktuell gültigen Fassung erlässt die Gemeinde Döllstädt folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 1.787.700,00 € |
| und im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 540.400,00 € |
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaß-nahmen wird auf 0,00 € festgesetzt.Nachrichtlich:Kreditaufnahmen nach dem geplanten Kommunalen Investitionsprogrammgesetz 2026 bis 2029 sind in Höhe von 276.100 € veranschlagt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 0,00 € festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 271 v. H. |
| b) | für die Grundstücke (B) | 389 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 395 v. H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 40.000,00 € festgesetzt.
§ 6
| 1. | Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage festgesetzt. |
| 2. | Die Erheblichkeitsgrenze für nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben nach § 60 Abs. 2 Nr. 2 ThürKO wird auf 40.000,00 € festgelegt. |
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2026 in Kraft.
Tonna,
Gemeinde Döllstädt
Torsten Kaufmann — (Siegel)
-Bürgermeister -
Beschluss-Nr. 2025/041 - Beschluss des Gemeinderates über den Finanzplan der Gemeinde Döllstädt für die Haushaltsjahre 2025 bis 2029
Gemeinderat der Gemeinde Döllstädt am 19.11.2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Döllstädt beschließt den Finanzplan der Gemeinde Döllstädt für die Haushaltsjahre 2025 bis 2029.