Der Gemeinderat der Gemeinde Gierstädt hat im öffentlichen Teil seiner Sitzung am 24.11.2025 die nachfolgenden Beschlüsse gefasst, die hiermit gemäß § 40 Abs. 2 Satz 1 Thüringer Kommunalordnung - ThürKO - sowie § 14 der Hauptsatzung der Gemeinde öffentlich bekannt gemacht werden.
Gierstädt, den 20.01.2026
gez. Ulf Henniger
- Bürgermeister -
Beschluss-Nr. 2025/030 - Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 29.09.2025
Gemeinderat der Gemeinde Gierstädt am 24.11.2025
Der Gemeinderat Gierstädt beschließt:
Der Gemeinderat der Gemeinde Gierstädt genehmigt die öffentliche Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 29.09.2025.
Beschluss-Nr. 2025/031 - Beschluss des Gemeinderates über die Haushaltssatzung der Gemeinde Gierstädt für das Haushaltsjahr 2026
Gemeinderat der Gemeinde Gierstädt am 24.11.2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Gierstädt beschließt die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 mit ihren Anlagen.
Aufgrund der §§ 55 ff. der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der aktuell gültigen Fassung erlässt die Gemeinde Gierstädt folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 1.552.600,00 € |
| und | ||
| im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 510.300,00 € |
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0,00 € festgesetzt.
Nachrichtlich:
Kreditaufnahmen nach dem geplanten Kommunalen Investitionsprogrammgesetz 2026 bis 2029 sind in Höhe von 214.700 € veranschlagt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 0,00 € festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 296 v. H. |
| b) | für die Grundstücke (B) | 380 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 395 v. H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 40.000,00 € festgesetzt.
§ 6
| 1. | Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage festgesetzt. |
| 2. | Die Erheblichkeitsgrenze für nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben nach § 60 Abs. 2 Nr. 2 ThürKO wird auf 40.000,00 € festgelegt. |
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2026 in Kraft.
Tonna, den ...
Gemeinde Gierstädt
Ulf Henniger — (Siegel)
- Bürgermeister -
Beschluss-Nr. 2025/032 - Beschluss des Gemeinderates über den Finanzplan der Gemeinde Gierstädt für die Haushaltsjahre 2025 bis 2029
Gemeinderat der Gemeinde Gierstädt am 24.11.2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Gierstädt beschließt den Finanzplan der Gemeinde Gierstädt für die Haushaltsjahre 2025 bis 2029.
Beschluss-Nr. 2025/033 - Vorentwurf Bebauungsplan Sonstiges Sondergebiet "Elektrolyseur" der Gemeinde Dachwig
Gemeinderat der Gemeinde Gierstädt am 24.11.2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Gierstädt beschließt in seiner heutigen Sitzung zum Bebauungsplan Sonstiges Sondergebiet „Elektrolyseur“ der Gemeinde Dachwig im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie als benachbarte Gemeinde gemäß § 4 Abs. 2 BauGB folgende Äußerung:
Vom vorliegenden Entwurf des Bebauungsplans Sonstiges Sondergebiet „Elektrolyseur“ der Gemeinde Dachwig werden keine für die Gemeinde Gierstädt relevanten Belange berührt.