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"Fahner Höhe" Kurier
Ausgabe 3/2026
Amtlicher Teil der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe und ihrer Mitgliedsgemeinden“
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Verschmutzung von Straßen, Wegen und Grünanlagen durch Hundekot

Hundekot auf den Bürgersteigen, Straßen, Wegen und in öffentlichen Grünanlagen wird immer mehr zum Problem in unseren Gemeinden. Hundehaufen findet man mittlerweile überall: Mitten auf den Bürgersteigen, diskret in den Ecken neben Stromverteilerkästen, in den Grünanlagen, auf fremden Privatgrundstücken und vor allem auf schmalen Fußwegen abseits vom Autoverkehr. Auch die Verunreinigung von landwirtschaftlichen Flächen ärgert die jeweiligen Grundstücksbesitzer. Spaziergänger müssen ihren Blick ständig auf den Boden richten, um nicht in Hundekot hineinzutreten.

Hausbewohner und Grundstückseigentümer sind nach der Straßenreinigungssatzung der Gemeinden verpflichtet, die Straße vor dem Grundstück zu kehren und sauber zu halten. Viele pflegen dabei auch mit großem Aufwand die Grünanlagen in den Bürgersteigen und leisten dadurch einen wertvollen Beitrag zur Gestaltung des Ortsbildes. Es ist aber nicht Aufgabe dieser Personen, den Hundekot, verursacht durch Dritte, vor ihrem Haus bzw. vor ihren und auf ihren Grundstücken zu entfernen. Diese Aufgabe trifft den Hundehalter und den Hundeführer.

Wir appellieren daher an alle Hundehalter und Hundeführer, unbedingt darauf zu achten, dass wenn ihre Tiere innerhalb der Gemeinde auf den Straßen, Wegen, öffentliche Plätzen, Grünanlagen und in fremde Grundstücke ihre Notdurft verrichten, dies umgehend zu beseitigen ist. Des Weiteren sind Halter oder mit der Führung oder Haltung von Tieren Beauftragte zur Mitführung von geeigneten Kotbeuteln verpflichtet.

Die Verunreinigung der Straßen und Grünanlagen mit Hundekot ist kein Kavaliersdelikt, sondern bedeutet eine Ordnungswidrigkeit, die nach der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“ mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden kann. Entsprechende Anzeigen nimmt die Ordnungsverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“ entgegen.

Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“

-Ordnungsverwaltung-