Aufgrund des § 50 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) i. V. m. § 36 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes über die Kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) I V. m. § 55 ThürKO erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Fahner Höhe folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt ab
| im Verwaltungshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 2.230.900 € |
| und | ||
| im Vermögenshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 185.000 € |
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0 € festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 0 € festgesetzt.
§ 4
Zur Deckung des Finanzbedarfs im Haushaltsjahr 2026 erhebt die Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe" von ihren Mitgliedsgemeinden eine Umlage i. H. v. 146,00 € je Einwohner.
Die Einwohnerzahl bemisst sich nach den Bestimmungen des § 128 ThürKO. Hinzu kommt die Neuberechnung der Verwaltungsgebühren für die Kindertagesstätten. Diese beläuft sich auf 27,99 €/Kind/Monat für die kommunalen Kindertagesstätten. Für die Kindertagesstätten in freier Trägerschaft wird eine Umlage von 3,99 €/Kind /Monat fällig. Die Abrechnung erfolgt nach der Erhebung der tatsächlich belegten Plätze.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird festgesetzt auf 25.000,00 €.
§ 6
| 1. | Es gilt der von der Gemeinschaftsversammlung beschlossene Stellenplan. |
| 2. | Die Erheblichkeitsgrenze für nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben nach § 60 Abs. 2 Nr. 2 ThürKO wird auf 40.000,00 € festgelegt. |
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2026 in Kraft.
Tonna, den 05. Februar 2026
Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe"
Uwe Kenklies
- Gemeinschaftsvorsitzender - — - Siegel -
Beschluss- und Genehmigungsvermerk
| 1. | Mit Beschluss Nr. 2025/004 hat die Gemeinschaftsversammlung am 04. Dezember 2025 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 samt ihren Anlagen in öffentlicher Sitzung beschlossen. |
| 2. | Mit Beschluss Nr. 2026/003 hat die Gemeinschaftsversammlung am 22. Januar 2026 den Finanzplan und das ihm zugrunde liegende Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2025 bis 2029 beschlossen. |
| 3. | Das Landratsamt Gotha hat mit Schreiben vom 29. Januar 2026, eingegangen bei der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe" am 29. Januar 2026, gemäß § 57 Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 21 Abs 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) die Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe" für das Haushaltsjahr 2026 eingangsbestätigt. Die Haushaltssatzung 2026 darf gemäß §§ 57 Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 21 Abs. 3 Satz 3 ThürKO mit Eingang dieses Schreibens öffentlich bekannt gemacht werden. |
| 4. | Genehmigungspflichtige Bestandteile enthält die Haushaltssatzung 2026 der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe" nicht. Die Haushaltssatzung 2026 liegt mit Anlagen in der Zeit |
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| vom 26.02.2026 bis 12.03.2026 |
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| während der allgemeinen Dienstzeiten in der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe", Finanzverwaltung, Markt 7, 99958 Tonna, zu jedermanns Einsicht aus. |
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| Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe" für das Haushaltsjahr 2026 wird die Haushaltssatzung 2026 mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten. Die Möglichkeit zur Einsichtnahme hierzu besteht während der allgemeinen Dienstzeiten bei der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe", Finanzverwaltung, Markt 7, 99958 Tonna. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlassen worden sind, beim Zustandekommen vorstehender Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung sind verletzt worden oder der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe" vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Vorstehende Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe" für das Haushaltsjahr 2026 sowie der Hinweis gemäß § 21 Abs. 3 ThürKO werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. |
Tonna, den 05.02.2026
gez. Kenklies
Gemeinschaftsvorsitzender