Der Gemeinderat der Gemeinde Großfahner hat im öffentlichen Teil seiner Sitzung am 17.11.2025 die nachfolgenden Beschlüsse gefasst, die hiermit gemäß § 40 Abs. 2 Satz 1 Thüringer Kommunalordnung - ThürKO - sowie § 13 der Hauptsatzung der Gemeinde öffentlich bekannt gemacht werden.
Großfahner, den 06.02.2026
gez. Martin Pennewiss
- Bürgermeister -
Beschluss-Nr. 2025/034 - Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 20. Oktober 2025
Gemeinderat der Gemeinde Großfahner am 17.11.2025
Der Gemeinderat Großfahner beschließt:
Der Gemeinderat der Gemeinde Großfahner genehmigt die öffentliche Niederschrift der Gemeinderatssitzung 20.10.2025.
Beschluss-Nr. 2025/035 - Beschluss des Gemeinderates über die Haushaltssatzung der Gemeinde Großfahner für das Haushaltsjahr 2026
Gemeinderat der Gemeinde Großfahner am 17.11.2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Großfahner beschließt die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 mit ihren Anlagen.
Aufgrund der §§ 55 ff. der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der aktuell gültigen Fassung erlässt die Gemeinde Großfahner folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 1.503.900,00 € |
| und im Vermögenshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 300.000,00 € |
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0,00 € festgesetzt.
Nachrichtlich:
Kreditaufnahmen nach dem geplanten Kommunalen Investitionsprogrammgesetz 2026 bis 2029 sind in Höhe von 223.430 € veranschlagt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 0,00 € festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
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| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 296 v. H. |
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| b) | für die Grundstücke (B) | 389 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer
| 400 v. H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 30.000,00 € festgesetzt.
§ 6
| 1. | Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage festgesetzt. |
| 2. | Die Erheblichkeitsgrenze für nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben nach § 60 Abs. 2 Nr. 2 ThürKO wird auf 40.000,00 € festgelegt. |
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2026 in Kraft.
Tonna, den.....
Gemeinde Großfahner
Martin Pennewiss — (Siegel)
-Bürgermeister-
Beschluss-Nr. 2025/036 - Beschluss des Gemeinderates über den Finanzplan der Gemeinde Großfahner für die Haushaltsjahre 2025 bis 2029
Gemeinderat der Gemeinde Großfahner am 17.11.2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Großfahner beschließt den Finanzplan der Gemeinde Großfahner für die Haushaltsjahre 2025 bis 2029.