Termin: | Dienstag den 20.03.2026 um 18:00 Uhr in der Bauernstube Burgtonna |
Einlass ist bereits ab 17:30 Uhr
Um pünktliches Erscheinen wird gebeten, da am Einlass
die Prüfung der Teilnahmeberechtigung und die Flächenermittlung erfolgen werden.
Eingeladen sind alle Eigentümer von bejagbaren Flächen des Jagdbezirkes Burgtonna.
Tagesordnung:
| 1. | Eröffnung und Begrüßung |
| 2. | Bestätigung der Tagesordnung |
| 3. | Kassenberichte |
| 4. | Entlastung Vorstände |
| 5. | Beschluss Verwendung Reinertrag |
| 6. | Satzungsänderung |
| 7. | Beschluss über die Festlegung der Jagdbezirksgrenzen |
| 8. | Beschluss Änderung Jagdpachtvertrag (Anpassung an die aktuelle Gesetzeslage), sowie weiterer Mitpächter (schriftliche Wahl) |
| 9. | Satzungskonforme Vorstandswahl |
| 9.1. | Wahl: Jagdvorsteher |
| 9.2. | Wahl: stellvertretender Jagdvorsteher |
| 9.3. | Wahl: Beisitzer (2 Personen) |
| 9.4. | Wahl: Kassenwart |
| 9.5. | Wahl: Schriftführer |
Zur Ausübung der Mitgliedschaftsrechte (hier: Teilnahme an der Sitzung und Stimmberechtigung der Jagdgenossen) haben die anwesenden und vertretenen Jagdgenossen vor dem Einlass zur Vollversammlung der Jagdgenossen aktuelle Grundbuchauszüge vorlegen.
Bei Erbengemeinschaften ist zusätzlich der Eigentumsanteil durch Erbschein zu belegen.
Bei der Beschlussfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse
| 1. | durch seinen Ehegatten, |
| 2. | durch einen volljährigen Verwandten in gerader Linie oder dessen Ehegatten, |
| 3. | durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder |
| 4. | durch einen bevollmächtigen Volljährigen derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen. |
Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich.
Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens drei Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe oder deren Beauftragte.
Vorstand der Jagdgenossenschaft Burgtonna