Der Gemeinderat der Gemeinde Tonna hat im öffentlichen Teil seiner Sitzung am 16.12.2025 die nachfolgenden Beschlüsse gefasst, die hiermit gemäß § 40 Abs. 2 Satz 1 Thüringer Kommunalordnung - ThürKO - sowie § 11 der Hauptsatzung der Gemeinde öffentlich bekannt gemacht werden.
Tonna, den 19.12.2025
gez. Heiko Krtschil
- Bürgermeister -
Beschluss-Nr. 2025/067 - Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 25.11.2025
Gemeinderat der Gemeinde Tonna am 16.12.2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Tonna genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der 9. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Tonna vom 25. November 2025.
Beschluss-Nr. 2025/068 - Aufhebung des Beschlusses 2025/062 über die Haushaltssatzung der Gemeinde Tonna für das Haushaltsjahr 2026
Gemeinderat der Gemeinde Tonna am 16.12.2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Tonna hebt den Beschluss Nr. 2025/062 vom 25.11.2025 über die Haushaltssatzung der Gemeinde Tonna für das Haushaltsjahr 2026 auf, da sich in den veranschlagten Ansätzen ein Rechenfehler (Zahlendreher) bei den Zuweisungen aus dem Kommunalen Investitionsprogrammgesetz 2026-2029 ergeben hat.
Beschluss-Nr. 2025/069 - Beschluss des Gemeinderates über die Haushaltssatzung der Gemeinde Tonna für das Haushaltsjahr 2026
Gemeinderat der Gemeinde Tonna am 16.12.2025
Aufgrund der §§ 55 ff. der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der aktuell gültigen Fassung erlässt die Gemeinde Tonna folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 4.460.500,00 € |
| im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 804.100,00 € |
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0,00 € festgesetzt.
Nachrichtlich:
Kreditaufnahmen nach dem geplanten Kommunalen Investitionsprogrammgesetz 2026 bis 2029 sind in Höhe von 733.000,00 € veranschlagt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 0,00 € festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 296 v. H. |
| b) | für die Grundstücke (B) | 389 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 395 v. H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 50.000,00 € festgesetzt.
§ 6
| 1. | Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage festgesetzt. |
| 2. | Die Erheblichkeitsgrenze für nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben nach § 60 Abs. 2 Nr. 2 ThürKO wird auf 50.000,00 € festgelegt. |
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2026 in Kraft.
Tonna, den __________________________
Gemeinde Tonna
Heiko Krtschil — (Siegel)
-Bürgermeister-
Beschluss-Nr. 2025/070 - Aufhebung des Beschlusses 2025/063 des Gemeinderates über den Finanzplan der Gemeinde Tonna für die Haushaltsjahre 2025 bis 2029
Gemeinderat der Gemeinde Tonna am 16.12.2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Tonna hebt den Beschluss Nr. 2025/063 vom 25.11.2025 über den Finanzplan der Gemeinde Tonna für die Haushaltsjahre 2025 bis 2029 auf, da sich in den veranschlagten Ansätzen ein Rechenfehler (Zahlendreher) bei den Zuweisungen aus dem Kommunalen Investitionsprogrammgesetz 2026-2029 ergeben hat
Beschluss-Nr. 2025/071 - Beschluss des Gemeinderates über den Finanzplan der Gemeinde Tonna für die Haushaltsjahre 2025 bis 2029
Gemeinderat der Gemeinde Tonna am 16.12.2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Tonna beschließt den Finanzplan der Gemeinde Tonna für die Haushaltsjahre 2025 bis 2029.