Der Gemeinschaftsversammlung hat im öffentlichen Teil seiner Sitzung am 04.12.2025 die nachfolgenden Beschlüsse gefasst, die hiermit gemäß § 40 Abs. 2 Satz 1 Thüringer Kommunalordnung - ThürKO - sowie § 11 der Hauptsatzung der Verwaltungsgemeinschaft öffentlich bekannt gemacht werden.
Tonna, den 10.12.2025
gez. Uwe Kenklies
- Gemeinschaftsvorsitzender -
Beschluss-Nr. 2025/023 - Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der 4. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung vom 23. Oktober 2025
Gemeinschaftsversammlung am 04.12.2025
Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“ genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der 4. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung vom 23.10.2025.
Beschluss-Nr. 2025/024 - Beschluss der Gemeinschaftsversammlung über die Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft "Fahner Höhe" für das Haushaltsjahr 2026
Gemeinschaftsversammlung am 04.12.2025
Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“ beschließt die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 mit ihren Anlagen.
Aufgrund des § 50 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in Verbindung mit § 36 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes über die Kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in Verbindung mit § 55 ThürKO erlässt die Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“ folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt ab
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 2.230.900 € |
| und | ||
| im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 185.000 € |
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0 € festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 0 € festgesetzt.
§ 4
Zur Deckung des Finanzbedarfs im Haushaltsjahr 2026 erhebt die Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“ von ihren Mitgliedsgemeinden eine Umlage in Höhe von 146,00 € je Einwohner. Die Einwohnerzahl bemisst sich nach den Bestimmungen des § 128 ThürKO. Hinzu kommt die Neuberechnung der Verwaltungsgebühren für die Kindertagesstätten. Diese beläuft sich auf 27,99 €/Kind/Monat für die kommunalen Kindertagesstätten. Für die Kindertagesstätten in freier Trägerschaft wird eine Umlage von 3,99 €/Kind /Monat fällig. Die Abrechnung erfolgt nach der Erhebung der tatsächlich belegten Plätze.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird festgesetzt auf 25.000,00 €.
§ 6
| 1. | Es gilt der von der Gemeinschaftsversammlung beschlossene Stellenplan. |
| 2. | Die Erheblichkeitsgrenze für nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben nach § 60 Abs. 2 Nr. 2 ThürKO wird auf 40.000,00 € festgelegt. |
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2026 in Kraft.
Tonna, den
Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“
Uwe Kenklies
-Gemeinschaftsvorsitzender- — -Siegel-
Beschluss-Nr. 2025/025 - Beratung und Beschlussfassung über den Finanzplan der Verwaltungsgemeinschaft "Fahner Höhe" für die Haushaltsjahre 2025 bis 2029
Gemeinschaftsversammlung am 04.12.2025
Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Fahner Höhe beschließt den diesem Beschluss beigefügten Finanzplan für die Haushaltsjahre 2025 bis 2029.
Die Finanzverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Fahner Höhe wird beauftragt, der Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Gotha den Finanzplan, als Pflichtanlage des Haushaltsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Fahner Höhe für das Haushaltsjahr 2026, unverzüglich anzuzeigen.