Der Gemeinderat der Gemeinde Dachwig hat im öffentlichen Teil seiner Sitzung am 18.11.2025 die nachfolgenden Beschlüsse gefasst, die hiermit gemäß § 40 Abs. 2 Satz 1 Thüringer Kommunalordnung - ThürKO - sowie § 13 der Hauptsatzung der Gemeinde öffentlich bekannt gemacht werden.
Dachwig, den 26.02.2026
gez. Volker Aschenbach
- Bürgermeister -
Beschluss-Nr. 2025/032 - Beschluss des Gemeinderates über die Haushaltssatzung der Gemeinde Dachwig für das Haushaltsjahr 2026
Gemeinderat der Gemeinde Dachwig am 18.11.2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Dachwig beschließt die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 mit ihren Anlagen.
Aufgrund der §§ 55 ff. der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der aktuell gültigen Fassung erlässt die Gemeinde Dachwig folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt;er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 3.081.600,00 € |
| und im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 630.500,00 € |
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaß-nahmen wird auf 0,00 € festgesetzt.Nachrichtlich:Kreditaufnahmen nach dem geplanten Kommunalen Investitionsprogrammgesetz 2026 bis 2029 sind in Höhe von 427.200,00 € veranschlagt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 0,00 € festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 271 v. H. |
| b) | für die Grundstücke (B) | 389 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 395 v. H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 40.000,00 € festgesetzt.
§ 6
| 1. | Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage festgesetzt. |
| 2. | Die Erheblichkeitsgrenze für nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben nach § 60 Abs. 2 Nr. 2 ThürKO wird auf 50.000,00 € festgelegt. |
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2026 in Kraft.
Tonna, den __________________________
Gemeinde Dachwig
Volker Aschenbach — -Siegel-
Beschluss-Nr. 2025/033 - Beschluss des Gemeinderates über den Finanzplan der Gemeinde Dachwig für die Haushaltsjahre 2025 bis 2029
Gemeinderat der Gemeinde Dachwig am 18.11.2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Dachwig beschließt den Finanzplan der Gemeinde Dachwig für die Haushaltsjahre 2025 bis 2029.
Die Finanzverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“ wird beauftragt, der Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Gotha den Finanzplan als Pflichtanlage des Haushaltsplanes der Gemeinde Dachwig für das Haushaltsjahr 2026 unverzüglich anzuzeigen.
Beschluss-Nr. 2025/034 - Beschluss über den Entwurf und die öffentliche Auslegung der 2. Änderung des Bebauungsplans der Gemeinde Dachwig für das Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO "Ochsenland"
Gemeinderat der Gemeinde Dachwig am 18.11.2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Dachwig beschließt in seiner Sitzung am 18.11.2025:
| 1. | Der Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplans der Gemeinde Dachwig und die Begründung mit Umweltbericht werden in der Fassung vom November 2025 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. |
| 2. | Der Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplans der Gemeinde Dachwig mit Begründung und Umweltbericht sowie die der Gemeinde Dachwig bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind -gemäß § 3 Abs. 2 BauGB- öffentlich auszulegen. |
| 3. | Die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, sowie die Einholung der Stellungnahmen der Nachbargemeinden erfolgt auf Grundlage des § 4 Abs. 2 BauGB im Parallelverfahren. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 2. Änderung des Bebauungsplans zu unterrichten. |
| 4. | Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung werden ortsüblich bekannt gemacht. |
Beschluss-Nr. 2025/035 - Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes der Gemeinde Dachwig für das Allgemeine Wohngebiet "Am Korngraben“
Gemeinderat der Gemeinde Dachwig am 18.11.2025
| 1. | Der Gemeinderat beschließt -gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)- die Aufstellung des Bebauungsplanes für das Allgemeine Wohngebiet „Am Korngraben“. Geltungsbereich: Flurstücke 30/1, 78, 79, 216, 380/32, 381/32, 382/32 sowie Teilflächen der Flurstücke 34/25, 66, 80/54, 203, 207/3 (Flur 3) und 337/5 (Flur 11), Gemarkung Dachwig. |
| 2. | Zum Bebauungsplan ist eine Umweltprüfung durchzuführen und ein Umweltbericht zu erstellen. |
| 3. | Der Aufstellungsbeschluss ist -gemäß § 2 Abs. 1 BauGB- ortsüblich bekannt zu machen. |
Beschluss-Nr. 2025/036 - Satzung der Gemeinde Dachwig über die Veränderungssperre für das Plangebiet des Bebauungsplanes für das Allgemeine Wohngebiet „Am Korngraben“
Gemeinderat der Gemeinde Dachwig am 18.11.2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Dachwig beschließt in seiner heutigen Sitzung die diesem Beschluss beigefügte Satzung der Gemeinde Dachwig über die Veränderungssperre für das Plangebiet des Bebauungsplanes für das Allgemeine Wohngebiet „Am Korngraben“.
Die Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“ hat die Satzung dem Landratsamt Gotha, als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde, zur Erteilung der erforderlichen Eingangsbestätigung vorzulegen.
Beschluss-Nr. 2025/037 - Satzung zur 4. Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Dachwig
Gemeinderat der Gemeinde Dachwig am 18.11.2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Dachwig beschließt in seiner heutigen Sitzung die diesem Beschluss beigefügte Satzung zur 4. Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Dachwig. Die dazugehörige Kalkulationsgrundlage wird gebilligt. Die Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“ hat die Satzung dem Landratsamt Gotha, als zuständige Rechtsaufsichts-behörde, zur Erteilung der erforderlichen Eingangsbestätigung vorzulegen.