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"Fahner Höhe" Kurier
Ausgabe 6/2026
Amtlicher Teil der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe und ihrer Mitgliedsgemeinden“
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1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Großfahner für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund des § 60 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der aktuell gültigen Fassung erlässt die Gemeinde Großfahner folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung:

§ 1

Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage neu festgesetzt.

§ 2

Diese 1. Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2026 in Kraft.

Tonna, den 09.03.2026

Gemeinde Großfahner

gez. Martin Pennewiss  —  (Siegel)

-Bürgermeister-

Beschluss- und Genehmigungsvermerk

1.

Mit Beschluss Nr. 2026/006 hat der Gemeinderat der Gemeinde Großfahner am 23. Februar 2026 die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 samt ihren Anlagen in öffentlicher Sitzung beschlossen.

2.

Das Landratsamt Gotha hat mit Schreiben vom 03. März 2026, eingegangen bei der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“ am 04. März 2026, gemäß §§ 60, Abs. 1, 57 Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 21 Abs. 3 ThürKO die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Großfahner für das Haushaltsjahr 2026 eingangsbestätigt. Die 1. Nachtrags-haushaltssatzung 2026 darf mit Eingang dieses Schreibens bekannt gemacht werden (§§ 60, Abs. 1, 57 Abs. 3 Satz 2 und 21 Abs. 3 Satz 3 ThürKO).

3.

Genehmigungspflichtige Bestandteile enthält die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2026 der Gemeinde Großfahner nicht. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2026 liegt mit Anlagen in der Zeit

vom 26. März 2026 bis 10. April 2026

während der allgemeinen Dienstzeiten in der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“, Finanzverwaltung, Markt 7, 99958 Tonna, zu jedermanns Einsicht aus.

Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung der Gemeinde Großfahner für das Haushaltsjahr 2026 wird die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2026 mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten. Die Einsichtnahmemöglichkeit hierzu besteht während der allgemeinen Dienstzeiten bei der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“, Finanzverwaltung, Markt 7, 99958 Tonna. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlassen worden sind, beim Zustandekommen vorstehender Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung sind verletzt worden oder der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Großfahner für das Haushaltsjahr 2026 sowie der Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Tonna, den 09. März 2026

Gemeinde Großfahner

Martin Pennewiss

-Bürgermeister-