Der Gemeinderat der Gemeinde Tonna hat im öffentlichen Teil seiner Sitzung am 25.02.2025 die nachfolgenden Beschlüsse gefasst, die hiermit -gemäß § 40 Abs. 2 Satz 1 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO)- öffentlich bekannt gemacht werden.
Tonna, den 26.03.2025
gez. Heiko Krtschil
-Bürgermeister-
Beschluss-Nr. 2025/016 - Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der 1. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Tonna vom 21. Januar 2025
Gemeinderat der Gemeinde Tonna am 25.02.2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Tonna genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der 1. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Tonna vom 21. Januar 2025.
Beschluss-Nr. 2025/017 - Beteiligung der Gemeinde Tonna als Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB zum 2. Entwurf des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft "Nesseaue"
Gemeinderat der Gemeinde Tonna am 25.02.2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Tonna beschließt in seiner heutigen Sitzung für den 2. Entwurf des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Gemeinden Bienstädt, Eschenbergen, Friemar, Molschleben, Nottleben, Pferdingsleben, Tröchtelborn und Zimmernsupra, im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie als benachbarte Gemeinde -gemäß § 4 Abs. 2 BauGB-, folgende Äußerung:
Von dem vorliegenden 2. Entwurf des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Gemeinden Bienstädt, Eschenbergen, Friemar, Molschleben, Nottleben, Pferdingsleben, Tröchtelborn und Zimmernsupra werden keine für die Gemeinde Tonna relevanten Belange berührt.
Beschluss-Nr. 2025/018 - Stellungnahme im Genehmigungsverfahren zur Errichtung und zum Betrieb von Windenergieanlagen in der Gemarkung Gräfentonna
Gemeinderat der Gemeinde Tonna am 25.02.2025
Folgende gemeindliche Stellungnahme ist von der Gemeinde gegenüber der Unteren Immissionsschutzbehörde des Landkreises Gotha abzugeben:
Zum Antrag der BOREAS Energie GmbH, Hauptstraße 60, 99955 Herbsleben, auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von Anlagen zur Nutzung von Windenergie (13 Windenergieanlagen, Verfahrensnummer 158-4), wird das gemeindliche Einvernehmen nur eingeschränkt erteilt.
Das Einvernehmen für die Errichtung und den Betrieb der Anlagen GT 09, 10, 11, 12 und 13 (südlich der Bundesstraße) wird, vor dem Hintergrund der gemeindlichen Stellungnahme zum in Aufstellung befindlichen Sachlichen Teilplan Windenergie der Regionalen Planungsgemeinschaft Mittelthüringen sowie der perspektivisch kollidierenden Bundesstraßenplanung (Ortsumfahrung B176 Gräfentonna), nicht erteilt.
Bezüglich der nördlich vorgesehenen Anlagen GT 01 und GT 03 wird darauf hingewiesen, dass diese Anlagen vermutlich mit mindestens 2 Anlagen (GTA 03 und GTA 04) aus dem Vorbescheid-Verfahren Nr. 158-3 der Firma EnBW und damit perspektivisch mit Regelungen aus gemeindlichen Bauleitplänen (Flächennutzungsplan in Aufstellung und möglicher Bebauungsplan) kollidieren könnten. Das gemeindliche Einvernehmen wird bezüglich dieser beiden Anlagen dennoch erteilt, da keine konkreten bauleitplanerischen Gründe entgegenstehen.
Bezüglich der Anlagen GT 02, 04, 05, 06 (in der Gemarkung Gräfentonna) sowie der Anlagen GT 07 und 08 (in der Gemarkung Döllstädt) wird das Einvernehmen der Gemeinde Tonna erteilt.