Verwaltungsgemeinschaft Fahner Höhe
Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Fahner Höhe hat im öffentlichen Teil ihrer Sitzung am 19.12.2024 die nachfolgenden Beschlüsse gefasst, die hiermit -gemäß § 40 Abs. 2 Satz 1 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO)- öffentlich bekannt gemacht werden.
Tonna, den 28.03.2025
gez. Lucas Gürtler
-Gemeinschaftsvorsitzender-
Beschluss-Nr. 2024/011 - Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der 1. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung vom 18. Januar 2024
Gemeinschaftsversammlung am 19.12.2024
Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Fahner Höhe genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der 1. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung vom 18. Januar 2024.
Beschluss-Nr. 2024/012 - Beschluss der Gemeinschaftsversammlung über die Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft "Fahner Höhe" für das Haushaltsjahr 2025
Gemeinschaftsversammlung am 19.12.2024
Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Fahner Höhe beschließt die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 mit ihren Anlagen.
der Verwaltungsgemeinschaft Fahner Höhe
für das Haushaltsjahr 2025
Aufgrund des § 50 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) i. V. m. § 36 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes über die Kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) i. V. m. § 55 ThürKO erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Fahner Höhe folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt ab
| im Verwaltungshaushalt — 2025 | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 2.237.900,00 € |
| und | ||
| im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 195.000,00 € |
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0 € festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 0 € festgesetzt.
§ 4
Eine Umlage zur Deckung des laufenden Finanzbedarfes wird gemäß § 50 Abs. 1 ThürKO erhoben.
Für die folgenden Haushaltsjahre gilt die Festsetzung eines zweiteiligen Umlageschlüssels. Die Umlage wird geteilt in eine Verwaltungskostenumlage (Betrag je Einwohner) und einer Kita-Verwaltungsumlage (Betrag pro Kita-Platz). Die Verwaltungskostenumlage beträgt 146 € je Einwohner.
Die Kita-Verwaltungsumlage beträgt
| - | für Mitgliedsgemeinden mit Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft monatlich 27,99 € pro Kitaplatz |
| und |
| - | für Mitgliedsgemeinden mit Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft monatlich 3,99 € pro Kitaplatz |
Sie ist in monatlichen Teilbeträgen zum 10. des laufenden Monats zur Zahlung fällig.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird festgesetzt auf 25.000,00 €.
§ 6
| 1. | Es gilt der von der Gemeinschaftsversammlung beschlossene Stellenplan. |
| 2. | Die Erheblichkeitsgrenze für nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben nach § 60 Abs. 2 Nr. 2 ThürKO wird auf 20.000,00 € festgelegt. |
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.
Tonna, den
Verwaltungsgemeinschaft Fahner Höhe
Lucas Gürtler
-Gemeinschaftsvorsitzender- — -Siegel-
Der Gemeinschaftsvorsitzende wird beauftragt, der Rechtsaufsichtsbehörde die Haushaltssatzung 2025 mit ihren Anlagen unverzüglich der Rechtsaufsichtsbehörde anzuzeigen.
Beschluss-Nr. 2024/013 - Beschluss der Gemeinschaftsversammlung über den Finanzplan der Verwaltungsgemeinschaft "Fahner Höhe" für die Haushaltsjahre 2024 - 2028
Gemeinschaftsversammlung am 19.12.2024
Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Fahner Höhe beschließt den diesem Beschluss beigefügten Finanzplan für die Haushaltsjahre 2024 bis 2028
Die Finanzverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Fahner Höhe wird beauftragt, der Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Gotha den Finanzplan, als Pflichtanlage des Haushaltsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Fahner Höhe für das Haushaltsjahr 2025, unverzüglich anzuzeigen.