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"Fahner Höhe" Kurier
Ausgabe 8/2025
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung gefasster Beschlüsse der Gemeinschaftsversammlung vom 19.12.2024

Verwaltungsgemeinschaft Fahner Höhe

Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Fahner Höhe hat im öffentlichen Teil ihrer Sitzung am 19.12.2024 die nachfolgenden Beschlüsse gefasst, die hiermit -gemäß § 40 Abs. 2 Satz 1 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO)- öffentlich bekannt gemacht werden.

Tonna, den 28.03.2025

gez. Lucas Gürtler

-Gemeinschaftsvorsitzender-

Beschluss-Nr. 2024/011 - Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der 1. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung vom 18. Januar 2024

Gemeinschaftsversammlung am 19.12.2024

Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Fahner Höhe genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der 1. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung vom 18. Januar 2024.

Beschluss-Nr. 2024/012 - Beschluss der Gemeinschaftsversammlung über die Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft "Fahner Höhe" für das Haushaltsjahr 2025

Gemeinschaftsversammlung am 19.12.2024

Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Fahner Höhe beschließt die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 mit ihren Anlagen.

Haushaltssatzung

der Verwaltungsgemeinschaft Fahner Höhe

für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund des § 50 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) i. V. m. § 36 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes über die Kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) i. V. m. § 55 ThürKO erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Fahner Höhe folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt ab

im Verwaltungshaushalt — 2025

in den Einnahmen und Ausgaben mit

2.237.900,00 €

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

195.000,00 €

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0 € festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 0 € festgesetzt.

§ 4

Eine Umlage zur Deckung des laufenden Finanzbedarfes wird gemäß § 50 Abs. 1 ThürKO erhoben.

Für die folgenden Haushaltsjahre gilt die Festsetzung eines zweiteiligen Umlageschlüssels. Die Umlage wird geteilt in eine Verwaltungskostenumlage (Betrag je Einwohner) und einer Kita-Verwaltungsumlage (Betrag pro Kita-Platz). Die Verwaltungskostenumlage beträgt 146 € je Einwohner.

Die Kita-Verwaltungsumlage beträgt

-

für Mitgliedsgemeinden mit Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft monatlich 27,99 € pro Kitaplatz

und

-

für Mitgliedsgemeinden mit Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft monatlich 3,99 € pro Kitaplatz

Sie ist in monatlichen Teilbeträgen zum 10. des laufenden Monats zur Zahlung fällig.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird festgesetzt auf 25.000,00 €.

§ 6

1.

Es gilt der von der Gemeinschaftsversammlung beschlossene Stellenplan.

2.

Die Erheblichkeitsgrenze für nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben nach § 60 Abs. 2 Nr. 2 ThürKO wird auf 20.000,00 € festgelegt.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.

Tonna, den

Verwaltungsgemeinschaft Fahner Höhe

Lucas Gürtler

-Gemeinschaftsvorsitzender- —  -Siegel-

Der Gemeinschaftsvorsitzende wird beauftragt, der Rechtsaufsichtsbehörde die Haushaltssatzung 2025 mit ihren Anlagen unverzüglich der Rechtsaufsichtsbehörde anzuzeigen.

Beschluss-Nr. 2024/013 - Beschluss der Gemeinschaftsversammlung über den Finanzplan der Verwaltungsgemeinschaft "Fahner Höhe" für die Haushaltsjahre 2024 - 2028

Gemeinschaftsversammlung am 19.12.2024

Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Fahner Höhe beschließt den diesem Beschluss beigefügten Finanzplan für die Haushaltsjahre 2024 bis 2028

Die Finanzverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Fahner Höhe wird beauftragt, der Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Gotha den Finanzplan, als Pflichtanlage des Haushaltsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Fahner Höhe für das Haushaltsjahr 2025, unverzüglich anzuzeigen.