Beschluss Nr. 1
Der Vorstand und der Kassenwart werden für das Jagdjahr 2025/2026
einstimmig entlastet.
Beschluss Nr. 2
Der Vorschlag des Vorstandes, den Jagdreinertrag des Jagdjahres 2025/2026 anzusammeln, wurde angenommen. Nach § 10 Absatz 3 Bundesjagdgesetz kann jeder Jagdgenosse, der dem Beschluss nicht zugestimmt hat, die Auszahlung seines Anteils verlangen. Der Anspruch erlischt, wenn er nicht binnen einem Monat nach der Bekanntmachung der Beschlussfassung schriftlich oder mündlich zu Protokoll des Jagdvorstandes geltend gemacht wird.
Die Jagdvorsteherin