Der Gemeinderat der Gemeinde Dachwig hat im öffentlichen Teil seiner Sitzung am 14.04.2026 die nachfolgenden Beschlüsse gefasst, die hiermit gemäß § 40 Abs. 2 Satz 1 Thüringer Kommunalordnung - ThürKO - sowie § 11 der Hauptsatzung der Gemeinde öffentlich bekannt gemacht werden.
Dachwig, den 16.04.2026
gez. Volker Aschenbach
- Bürgermeister -
Beschluss-Nr. 2026/009 - Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 24.02.2026
Gemeinderat der Gemeinde Dachwig am 14.04.2026
Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der 2. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Dachwig vom 24.02.2026 wird beschlossen.
Beschluss-Nr. 2026/010 - Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes für das Gewerbegebiet „Ochsenland“
Gemeinderat der Gemeinde Dachwig am 14.04.2026
| 1. | Die während der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Ochsenland“ der Gemeinde Dachwig eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen und Hinweise hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 14.04.2026 geprüft und in die Abwägung eingestellt. Dem Abwägungsvorschlag wird gefolgt. Das Abwägungsprotokoll ist Bestandteil des Beschlusses. |
| 2. | Der Gemeinderat beauftragt den Bürgermeister der Gemeinde Dachwig, die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über das Ergebnis der Abwägung zu informieren. Seitens der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben. |
| 3. | Im Rahmen der 2. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Ochsenland“ werden die folgenden Flurstücke sowie Teilflächen von Flurstücken, welche Bestandteil des ursprünglichen Bebauungsplanes waren, aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes herausgenommen: |
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| Die Flurstücke 256/2, 257/2, 258/2, 259/2, 305/1, 309/1, 310/1, 312, 313, 314, 315/1, 556/1, 557, 563 und 812 in der Flur 9 der Gemarkung Dachwig. |
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| Teilflächen der Flurstücke 254/1, 304/14, 317, 318, 550/4, 551/1, 559, 560/1, 564/1, 806, 808, 810 und 811 in der Flur 9 der Gemarkung Dachwig. |
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| Die genannten Flurstücke sind nicht länger Bestandteil der 2. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Ochsenland“. Der Übersichtsplan mit Kennzeichnung der Herausnahmeflächen ist Bestandteil des Beschlusses. |
| 4. | Auf Grundlage des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348), in Verbindung mit § 97 der Thüringer Bauordnung (ThürBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2024 (GVBl. 2024, S. 298) beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Dachwig die 2. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Ochsenland", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) in der Fassung vom März 2026 als Satzung. |
| 5. | Die Begründung wird gebilligt. |
| 6. | Auf Grundlage von § 97 ThürBO in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2024 (GVBl. 2024, S. 298) erlässt der Bürgermeister der Gemeinde Dachwig die in der Satzung des Bebauungsplanes enthaltenen gestalterischen Festsetzungen. |
| 7. | Der Bürgermeister wird beauftragt, für den Bebauungsplan die Genehmigung bei Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Gotha zu beantragen. Die Genehmigung ist alsdann ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienstzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. |