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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Triptis
Ausgabe 1/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Verwaltungsgemeinschaft Triptis

Einwohnermeldeamt

Geburten im Jahr 2022 innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft Triptis

Wenn aus Liebe Leben wird, hat das Glück einen Namen.

In der Verwaltungsgemeinschaft Triptis wurden im Jahr 2022 insgesamt 36 Kinder geboren, davon 22 Mädchen und 14 Jungen.

Liste aller Vornamen

Die Geburten verteilen sich auf unsere Mitgliedsgemeinden wie folgt:

Aufgaben und Befugnisse der Meldebehörden

(§ 2 Bundesmeldegesetz BMG)

Die Meldebehörden haben die in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnhaften Personen (Einwohner) zu registrieren, um deren Identität und Wohnungen feststellen und nachweisen zu können.

Die Meldebehörden führen zur Erfüllung ihrer Aufgaben Melderegister. Diese enthalten Daten, die bei der betroffenen Person erhoben, von öffentlichen Stellen übermittelt oder sonst amtlich bekannt werden.

Die Meldebehörden erteilen Melderegisterauskünfte, wirken nach Maßgabe dieses Gesetzes oder sonstiger Rechtsvorschriften bei der Durchführung von Aufgaben anderer öffentlicher Stellen mit und übermitteln Daten.

Die Meldebehörden dürfen personenbezogene Daten, die im Melderegister gespeichert werden, nur nach Maßgabe dieses Gesetzes oder sonstiger Rechtsvorschriften verarbeiten. Daten nicht meldepflichtiger Personen dürfen nur verarbeitet werden, wenn die betroffene Person in die Datenverarbeitung eingewilligt hat.

Da es immer wieder vorkommt, dass jemand eine Wohnung bezieht oder bei jemandem einzieht und nicht der Meldepflicht nach § 17 BMG nachkommt, weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass derjenige eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 54 Abs. 2 BMG begeht, welche mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Sofern Informationen im Einwohnermeldeamt eingehen, welche das Vorliegen einer Ordnungswidrigkeit vermuten lassen, so ist die Verwaltung verpflichtet, den Sachverhalt weiter aufzuklären.

Sind Ihre Dokumente noch gültig?

Bitte denken Sie rechtzeitig daran, dass Sie in Besitz eines gültigen Personalausweises oder je nach Bedarf und Reiseland, eines Reisepasses sind bzw. für Ihr Kind einen Kinderreisepass, Reisepass oder Personalausweis beantragen.

Wer muss im Jahr 2023 einen Personalausweis oder Reisepass beantragen?

-

alle Bürger, denen 2013 ein Dokument für 10 Jahre ausgestellt wurde,

-

alle Bürger, denen 2017 ein Dokument für 6 Jahre ausgestellt wurde,

-

alle Jugendlichen, die 2023 das 16. Lebensjahr vollenden

Ein Dokument für Bürger über 24 Jahre hat eine Gültigkeit von 10 Jahren.

Ein Dokument für Bürger unter 24 Jahren hat eine Gültigkeit von 6 Jahren.

Die Gültigkeit ersehen Sie auf der Vorderseite des Dokuments.

Der Kinderreisepass hat ab dem 01.01.2021 nur noch eine Gültigkeit von einem Jahr. Dieser kann jeweils um ein weiteres Jahr verlängert werden.

Ab 10. Lebensjahr hat das Kind eine Unterschrift zu leisten.

Seit dem 02.08.2021 ist das Erfassen der Fingerabdrücke beim Personalausweis bei allen elektronischen Dokumenten verpflichtend.

Mitzubringen sind:

-

ein aktuelles Lichtbild in Biometrie tauglicher Qualität

-

Geburts- oder Heiratsurkunde

-

alter Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass

Im Rahmen des Antragsverfahrens besteht ab sofort die Möglichkeit, die für die Neuausstellung von Dokumenten benötigten Passbilder direkt im Einwohnermeldeamt anfertigen zu lassen

Kosten für die Anfertigung eines digitalen Bildes

5,00 €

Kosten für einen Personalausweis

37,00 €

(Gültigkeit 10 Jahre)

Kosten für einen Personalausweis

22,80 €

(Gültigkeit 6 Jahre)

Kosten für einen Kinderreisepass

13,00 €

(Gültigkeit 1 Jahr)

Kosten für Verlängerung des Kinderreisepass

6,00 €

Kosten für einen vorläufigen Personalausweis

10,00 €

(Gültigkeit maximal 3 Monate)

Kosten für einen Reisepass 3.0

60,00 €

(Gültigkeit 10 Jahre)

Kosten für einen Express-Reisepass 3.0

92,00 €

(10 Jahre Gültigkeit)

Kosten für einen Reisepass 3.0

37,50 €

(Gültigkeit 6 Jahre)

Kosten für einen Express- Reisepass 3.0

69,50 €

(6 Jahre Gültigkeit)

Kosten für einen vorläufigen Reisepass

26,00 €

(Gültigkeit maximal 1 Jahr)

EU-Identitätsausweis

37,00 €

Die Beantragung sollte ca. 4 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit vorgenommen werden.

Bei Abholung des neu ausgestellten Dokuments bitte das alte Dokument mitbringen, da dieses eingezogen bzw. zu Andenkenzwecken als ungültig gekennzeichnet wird und behalten werden kann.

Widerspruch zur Datenübermittlung

Auf Grund des Bundesmeldegesetzes (BMG) (BGBL. I 2013, S.1084) in der derzeit gültigen Fassung, darf die Meldebehörde Daten über die in der Verwaltungsgemeinschaft Triptis gemeldeten Einwohner übermitteln an:

1. Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften (§ 42 BMG)

2. Parteien und (§ 50 Abs. 1 BMG).

3. Mandatsträger, Presse oder Rundfunk (§ 50 Abs. 2 BMG)

4. Adressbuchverlage (§ 50 Abs. 3 BMG)

5. Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (§ 36 Abs. 2 BMG i.V.m. § 58 c Abs. 1 des Soldatengesetzes)

Diese Widersprüche sind ohne Angaben von Gründen schriftlich bei der Verwaltungsgemeinschaft Triptis oder zur Niederschrift im Einwohnermeldeamt einzulegen.

Widersprüche, die bereits gegenüber dem Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft Triptis geltend gemacht wurden, behalten ihre Gültigkeit, sofern diese nicht widerrufen werden.

Gemäß § 51 BMG kann für das Erteilen einer Melderegisterauskunft eine Auskunftssperre eingerichtet werden. Hierzu hat der Betroffene der Meldebehörde das Vorliegen von Tatsachen glaubhaft zu machen, die die Annahme rechtfertigen, dass ihm oder einer anderen Person hieraus eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen könnten. Gemäß § 52 BMG wird ein bedingter Sperrvermerk für Personen in schutzwürdigen Einrichtungen (Pflegeheim, Einrichtung zum Schutz vor häuslicher Gewalt, Einrichtung zur Behandlung von Suchterkrankungen) eingerichtet.

Das Einwohnermeldeamt informiert

Geänderte Öffnungszeiten ab 4. KW 2023

Auf Grund derzeitiger personeller Engpässe ist das Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft Triptis ab der 4. Kalenderwoche 2023 (24.01.2023) bis auf Weiteres wie folgt geöffnet:

Dienstag  —  9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr

Donnerstag  —  9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr

In diesem Zusammenhang bitten wir Sie auch, selbstständig auf die Gültigkeit bzw. das Ablaufdatum Ihrer Dokumente (Bundespersonalausweis oder Reisepass) zu achten. Ein Informationsschreiben vor Ablauf der Gültigkeit des Dokumentes erfolgt im Moment durch unsere Behörde nicht.

Für die Herstellung eines Personalausweises benötigt die Bundesdruckerei in der Regel ca. 3 Wochen, für einen Reisepass im Moment ca. 4 Wochen.

Wir bitten um Beachtung und rechtzeitige Antragstellung.

gez. Seidel

Einwohnermeldeamt

Fundbüro

Aktuelle Informationen

(Stand: 10.01.2023)

Folgende Fundsachen sind in der Verwaltungsgemeinschaft Triptis, Markt 1, Zimmer 005 abgegeben worden:

- Schmuck (Ring, Ohrringe, Kette)

- ein einzelner Schlüssel

- ein Autoschlüssel

- drei Fahrräder

- ein E-Bike

- eine Brille mit Etui

Sollten Sie die oben genannten Gegenstände vermissen, so melden Sie sich bitte beim o. g. Fundbüro.