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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Triptis
Ausgabe 1/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Beschlüsse aus der 37. Gemeinderatssitzung vom 07.12.2023

- öffentliche Sitzung -

Folgende Beschlüsse wurden gefasst:

134/37/2023: Der Gemeinderat der Gemeinde Dreitzsch beschließt den vorliegenden Wirtschaftsplan mit allen Anlagen für den Eigenbetrieb Photovoltaikanlagen der Gemeinde Dreitzsch für das Wirtschaftsjahr 2024.

135/37/2023: Auf der Grundlage des Haushaltsplanes des Diakonievereins Orlatal e. V. für die Kita Dreitzscher Frösche vom 26.10.2023 für das Kalenderjahr 2024 bestätigt der Gemeinderat der Gemeinde Dreitzsch Betriebskostenvorauszahlungen für die Kita Dreitzscher Frösche i. H. v. 297.293,79 €. In den kommenden Jahren wird auf eine Anpassung des Erbbauzins verzichtet, sofern die Gemeinde keinen gegenteiligen Beschluss fasst.

136/37/2023: Der Gemeinderat der Gemeinde Dreitzsch beschließt nach § 80 Abs. 3 ThürKO die Feststellung der geprüften Jahresrechnung der Gemeinde Dreitzsch für das Haushaltsjahr 2019 mit folgenden Ergebnissen:

137/37/2023: Der Gemeinderat der Gemeinde Dreitzsch beschließt nach § 80 Abs. 3 ThürKO die Feststellung der geprüften Jahresrechnung der Gemeinde Dreitzsch für das Haushaltsjahr 2020 mit folgenden Ergebnissen:

138/37/2023: Der Gemeinderat der Gemeinde Dreitzsch beschließt nach § 80 Abs. 3 ThürKO die Feststellung der geprüften Jahresrechnung der Gemeinde Dreitzsch für das Haushaltsjahr 2021 mit folgenden Ergebnissen:

139/37/2023: Der Gemeinderat der Gemeinde Dreitzsch beschließt, auf der Grundlage des Schlussberichtes über die örtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2019 bis 2021 der Gemeinde Dreitzsch nach § 80 Abs. 3 ThürKO, dem Bürgermeister und dem Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

140/37/2023: Der Gemeinderat der Gemeinde Dreitzsch beschließt, auf der Grundlage des Schlussberichtes über die örtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2019 bis 2021 der Gemeinde Dreitzsch nach § 80 Abs. 3 ThürKO, dem Bürgermeister und dem Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

141/37/2023: Der Gemeinderat der Gemeinde Dreitzsch beschließt, auf der Grundlage des Schlussberichtes über die örtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2019 bis 2021 der Gemeinde Dreitzsch nach § 80 Abs. 3 ThürKO, dem Bürgermeister und dem Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

142/37/2023: Der Gemeinderat der Gemeinde Dreitzsch stellt den Jahresabschluss für den Eigenbetrieb Photovoltaikanlage 0101 und 0102 für das Wirtschaftsjahr 2019 entsprechend § 25 Abs. 3 ThürEBV mit folgenden Ergebnissen fest:

Der Jahresüberschuss beträgt 7.396,06 € und wird in die Rücklage des Eigenbetriebes eingestellt.

143/37/2023: Der Gemeinderat der Gemeinde Dreitzsch stellt den Jahresabschluss für den Eigenbetrieb Photovoltaikanlage 0101 und 0102 für das Wirtschaftsjahr 2020 entsprechend § 25 Abs. 3 ThürEBV mit folgenden Ergebnissen fest:

Der Jahresüberschuss beträgt 5.983,99 € und wird in die Rücklage des Eigenbetriebes eingestellt.

144/37/2023: Der Gemeinderat der Gemeinde Dreitzsch stellt den Jahresabschluss für den Eigenbetrieb Photovoltaikanlage 0101 und 0102 für das Wirtschaftsjahr 2021 entsprechend § 25 Abs. 3 ThürEBV mit folgenden Ergebnissen fest:

Der Jahresüberschuss beträgt 5.518,09 € und wird in Höhe von 5.000,00 € an die Gemeinde Dreitzsch ausgeschüttet, die restlichen 518,09 € werden in die Rücklage des Eigenbetriebes eingestellt.

145/37/2023: Der Gemeinderat der Gemeinde Dreitzsch beschließt, auf der Grundlage des Berichtes über die örtliche Prüfung der Jahresabschlüsse 2019 bis 2021 des Eigenbetriebes der Gemeinde Dreitzsch zur Betreibung von Photovoltaikanlagen, dem Werkleiter und dem stellvertretenden Werkleiter für das Wirtschaftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

146/37/2023: Der Gemeinderat der Gemeinde Dreitzsch beschließt, auf der Grundlage des Berichtes über die örtliche Prüfung der Jahresabschlüsse 2019 bis 2021 des Eigenbetriebes der Gemeinde Dreitzsch zur Betreibung von Photovoltaikanlagen, dem Werkleiter und dem stellvertretenden Werkleiter für das Wirtschaftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

147/37/2023: Der Gemeinderat der Gemeinde Dreitzsch beschließt, auf der Grundlage des Berichtes über die örtliche Prüfung der Jahresabschlüsse 2019 bis 2021 des Eigenbetriebes der Gemeinde Dreitzsch zur Betreibung von Photovoltaikanlagen, dem Werkleiter und dem stellvertretenden Werkleiter für das Wirtschaftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

148/37/2023: Die Mitglieder des Gemeinderates Dreitzsch beschließen den Erwerb von 6 Besprechungstischen (120 x 80 cm) und 16 Besprechungstischen (180 x 80 cm) für das Kulturhaus, Ortsstr. 23 in 07819 Dreitzsch, von der Firma Ceha Deutschland GmbH, Utta-Eberstein-Str. 25/1 in 72108 Rottenburg am Neckar, gemäß Angebot Nr. 235003234 vom 30.11.2023 mit einem Angebotspreis in Höhe von 2.983,33 € brutto.

Folgender Beschluss wurde abgelehnt:

133/37/2023: Der Gemeinderat der Gemeinde Dreitzsch beschließt die in der Anlage befindliche Erste Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Dreitzsch vom 02.11.2022.

Auslegungshinweis:

Die festgestellten Jahresrechnungen mit allen Anlagen der Gemeinde Dreitzsch für die Haushaltsjahre 2019 bis 2021, der endgültige Prüfbericht zu den Jahresrechnungen 2019 bis 2021 des Rechnungsprüfungsamtes, die Beschlüsse über die Feststellung der Jahresrechnungen sowie der Entlastungen des Bürgermeisters und Beigeordneten für 2019 bis 2021 liegen in der Zeit vom 29.01.2024 bis 12.02.2024 in der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Triptis, Markt 1, 07819 Triptis, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus. Sie werden bis zur Feststellung der Jahresrechnung 2022 zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.

Bekanntmachung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes der Gemeinde Dreitzsch für 2019

1.

Der Gemeinderat hat mit Beschluss-Nr. 142/37/2023 in seiner Sitzung am 07.12.2023 den Jahresabschluss des Eigenbetriebes „Photovoltaikanlagen“ der Gemeinde Dreitzsch für das Wirtschaftsjahr 2019 wie folgt festgestellt:

Bilanzsumme:

136.265,33 €

Jahresgewinn lt.

Gewinn- u. Verlustrechnung:

7.396,06 €

2.

Der erwirtschaftete Jahresüberschuss wurde in Höhe von 7.396,06 € der Rücklage des Eigenbetriebes zugeführt.

3.

Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung in der Zeit vom August bis September 2023 und Vorlage des Prüfberichtes wurde dem Werkleiter und seinem Stellvertreter mit Beschluss-Nr. 145/37/2023 in der Sitzung des Gemeinderates am 07.12.2023 für das Wirtschaftsjahr 2019 Entlastung erteilt.

4.

Der Jahresabschluss 2019 mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang sowie der Lagebericht liegen vom 29.01.2024 bis zum 12.02.2024 während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Triptis öffentlich aus.

Dreitzsch, den 20.12.2023

Timm

Bürgermeister  — - Siegel -

Bekanntmachung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes der Gemeinde Dreitzsch für 2020

1.

Der Gemeinderat hat mit Beschluss-Nr. 143/37/2023 in seiner Sitzung am 07.12.2023 den Jahresabschluss des Eigenbetriebes „Photovoltaikanlagen“ der Gemeinde Dreitzsch für das Wirtschaftsjahr 2020 wie folgt festgestellt:

Bilanzsumme:

128.901,75 €

Jahresgewinn lt.

Gewinn- u. Verlustrechnung:

5.983,99 €

2.

Der erwirtschaftete Jahresüberschuss wurde in Höhe von 5.983,99 € der Rücklage des Eigenbetriebes zugeführt.

3.

Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung in der Zeit vom August bis September 2023 und Vorlage des Prüfberichtes wurde dem Werkleiter und seinem Stellvertreter mit Beschluss-Nr. 146/37/2023 in der Sitzung des Gemeinderates am 07.12.2023 für das Wirtschaftsjahr 2020 Entlastung erteilt.

4.

Der Jahresabschluss 2020 mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang sowie der Lagebericht liegen vom 29.01.2024 bis zum 12.02.2024 während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Triptis öffentlich aus.

Dreitzsch, den 20.12.2023

Timm

Bürgermeister  —  - Siegel -

Bekanntmachung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes der Gemeinde Dreitzsch für 2021

1.

Der Gemeinderat hat mit Beschluss-Nr. 144/37/2023 in seiner Sitzung am 07.12.2023 den Jahresabschluss des Eigenbetriebes „Photovoltaikanlagen“ der Gemeinde Dreitzsch für das Wirtschaftsjahr 2021 wie folgt festgestellt:

Bilanzsumme:

127.577,44 €

Jahresgewinn lt.

Gewinn- u. Verlustrechnung:

5.518,09 €

2.

Der erwirtschaftete Jahresüberschuss wurde in Höhe von 5.000,00 € an die Gemeinde Dreitzsch ausgeschüttet und in Höhe von 518,09 € der Rücklage des Eigenbetriebes zugeführt.

3.

Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung in der Zeit vom August bis September 2023 und Vorlage des Prüfberichtes wurde dem Werkleiter mit Beschluss-Nr. 147/37/2023 in der Sitzung des Gemeinderates am 07.12.2023 für das Wirtschaftsjahr 2021 Entlastung erteilt.

4.

Der Jahresabschluss 2021 mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang sowie der Lagebericht liegen vom 29.01.2024 bis zum 12.02.2024 während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Triptis öffentlich aus.

Dreitzsch, den 20.12.2023

Timm

Bürgermeister  —  - Siegel -

Beschlüsse aus der 38. Gemeinderatssitzung vom 10.01.2024

- öffentliche Sitzung -

Folgende Beschlüsse wurden gefasst:

149/38/2024: Der Gemeinderat der Gemeinde Dreitzsch beschließt auf der Grundlage der §§ 55 bis 57 der Thüringer Kommunalordnung die Haushaltssatzung und den Haushaltplan für das Haushaltsjahr 2024 gemäß der Anlage.

150/38/2024: Der Gemeinderat der Gemeinde Dreitzsch beschließt gemäß § 62 der Thüringer Kommunalordnung die mittelfristige Finanzplanung 2024 mit dem zu Grunde liegenden Investitionsprogramm der Gemeinde Dreitzsch für den Finanzplanungszeitraum 2023-2027.

151/38/2024: Der Gemeinderat der Gemeinde Dreitzsch stimmt der Erneuerung/Sanierung der Zaunanlage um die Kita Dreitzscher Frösche inkl. der Toranlage zu und bewilligt die Maßnahme in Form einer Einmalzahlung von bis zu 8.000 €.

152/38/2024: Der Gemeinderat der Gemeinde Dreitzsch beschließt die Baumpflegearbeiten an Bäumen in der Gemeinde Dreitzsch auf der Grundlage der Positionen 01 und 02 des Angebotes vom 1. Dezember 2023 an das Unternehmen Baldauf GmbH, A, Kirschberg 6a, OT Burkersdorf 07570 Harth-Pöllnitz zu einer Angebotssumme von 5.057,50 Euro zu vergeben.

153/38/2024: Der Gemeinderat der Gemeinde Dreitzsch beruft den Mitarbeiter der Verwaltungsgemeinschaft Triptis, Herrn Matthias Jänicke zum Wahlleiter und Herrn Steffen Timm zum stellvertretenden Wahlleiter für die voraussichtlich im Mai 2024 stattfindende Gemeinderatswahl.