Folgende Beschlüsse wurden gefasst:
108-31/2023: Der Gemeinderat der Gemeinde Geroda beschließt den Erwerb eines Bamato GS 170 Hochgrasmähers von der Firma Kliem Elektro-Technik, Ortsstraße 2a, 07819 Geroda auf der Grundlage des Angebotes Nr. 2023-0350 vom 16.10.2023 zu einem Angebotspreis in Höhe von 1.526,01 € brutto.
109-31/2023: Der Gemeinderat der Gemeinde Geroda beschließt die Vergabe der Lieferung (ohne Montage) von vier Rehraufen an die Firma Raiffeisen Waren GmbH, Postfach 10 30 20, 34112 Kassel auf der Grundlage des Angebotes Nr. 4200226414 vom 18.09.2023 zu einem Angebotspreis in Höhe von 3.489,70 € brutto.
Folgende Beschlüsse wurden gefasst:
112-32/2023: Der Gemeinderat der Gemeinde Geroda beschließt eine außerplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 2023 in der Haushaltsstelle 67013.94000 von 4.785,62 € für die Umrüstung von Straßenbeleuchtung auf Solarleuchten. Die Mehrausgabe ist durch überplanmäßige Investitionsmittel des Landes in Haushaltsstelle 90713.36100 und einen Eigenanteil aus nicht verausgabten Mitteln in Haushaltsstelle 63003.94000 gedeckt.
113-32/2023: Der Gemeinderat der Gemeinde Geroda beschließt die Vergabe von Bauleistungen für den Ersatz von vorhandenen Leuchten durch sieben Solarleuchten in Geroda, Wittchenstein und Geheege an die Firma Kliem Elektro-Technik, Ortsstraße 2a, 07819 Geroda auf der Grundlage des Angebotes Nr. 2023-0351 vom 26.10.2023 zu einem Angebotspreis in Höhe von 4.785,62 € brutto.
114-32/2023: Der Gemeinderat der Gemeinde Geroda beschließt nach § 80 Abs. 3 ThürKO die Feststellung der geprüften Jahresrechnung der Gemeinde Geroda für das Haushaltsjahr 2019 mit folgenden Ergebnissen:
| Bereinigte Soll-Einnahmen und -Ausgaben im Verwaltungshaushalt | 257.154,21 € |
| Bereinigte Soll-Einnahmen und -Ausgaben im Vermögenshaushalt | 20.225,72 € |
| Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt | 7.664,29 € |
| Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage | 9.683,93 € |
115-32/2023: Der Gemeinderat der Gemeinde Geroda beschließt nach § 80 Abs. 3 ThürKO die Feststellung der geprüften Jahresrechnung der Gemeinde Geroda für das Haushaltsjahr 2020 mit folgenden Ergebnissen:
| Bereinigte Soll-Einnahmen und -Ausgaben im Verwaltungshaushalt | 241.479,94 € |
| Bereinigte Soll-Einnahmen und -Ausgaben im Vermögenshaushalt | 25.839,40 € |
| Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt | 14.880,20 € |
| Zuführung zur Allgemeinen Rücklage | 15.734,35 € |
116-32/2023: Der Gemeinderat der Gemeinde Geroda beschließt nach § 80 Abs. 3 ThürKO die Feststellung der geprüften Jahresrechnung der Gemeinde Geroda für das Haushaltsjahr 2021 mit folgenden Ergebnissen:
| Bereinigte Soll-Einnahmen und -Ausgaben im Verwaltungshaushalt | 295.205,71 € |
| Bereinigte Soll-Einnahmen und -Ausgaben im Vermögenshaushalt | 111.846,73 € |
| Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt | 55,686,93 € |
| Zuführung zur Allgemeinen Rücklage | 46.453,49 € |
117-32/2023: Der Gemeinderat der Gemeinde Geroda beschließt, auf der Grundlage des Schlussberichtes über die örtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2019 bis 2021 der Gemeinde Geroda nach § 80 Abs. 3 ThürKO, der Bürgermeisterin und dem Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.
118-32/2023: Der Gemeinderat der Gemeinde Geroda beschließt, auf der Grundlage des Schlussberichtes über die örtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2019 bis 2021 der Gemeinde Geroda nach § 80 Abs. 3 ThürKO, der Bürgermeisterin und dem Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.
119-32/2023: Der Gemeinderat der Gemeinde Geroda beschließt, auf der Grundlage des Schlussberichtes über die örtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2019 bis 2021 der Gemeinde Geroda nach § 80 Abs. 3 ThürKO, der Bürgermeisterin und dem Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.
Die festgestellten Jahresrechnungen mit allen Anlagen der Gemeinde Geroda für die Haushaltsjahre 2019 bis 2021, der endgültige Prüfbericht zu den Jahresrechnungen 2019 bis 2021 des Rechnungsprüfungsamtes, die Beschlüsse über die Feststellung der Jahresrechnungen sowie der Entlastungen des Bürgermeisters und Beigeordneten für 2019 bis 2021 liegen in der Zeit vom 29.01.2024 bis 12.02.2024 in der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Triptis, Markt 1, 07819 Triptis, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus. Sie werden bis zur Feststellung der Jahresrechnung 2022 zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.