Titel Logo
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Triptis
Ausgabe 1/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Haushaltssatzung + Änd. Hauptsatzung

Haushaltssatzung

der Gemeinde Geroda

für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Geroda die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt.

Er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und den Ausgaben mit  —  284.750,00 €

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und den Ausgaben mit  —  98.000,00 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuern

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A)

313 v.H.

b)

für die Grundstücke

(Grundsteuer B)

422 v.H.

2.

Gewerbesteuern

395 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 40.000,00 € festgesetzt.

§ 6

Es gilt der als Anlage beigefügte Stellenplan.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Geroda, den 16.01.2024

Gemeinde Geroda

Klauß  —  - Siegel -

Bürgermeisterin

Auslegungshinweis:

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird mit dem Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Triptis Nr. 1 vom 27.01.2024 bekannt gemacht. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Gemeinde Geroda öffentlich zur Einsichtnahme in der VG Triptis, Markt 1, 07819 Triptis in der Abteilung Finanzen vom 29.01. - 12.02.2024 während unserer Öffnungszeiten ausliegen und bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2024 zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten werden.

Hinweis:

Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.

Erste Änderungssatzung zur Hauptsatzung

der Gemeinde Geroda vom 12.12.2022

Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.03.2023 (GVBl. S. 127) hat der Gemeinderat der Gemeinde Geroda in der Sitzung am 13.12.2023 die folgende Erste Änderungssatzung zur Hauptsatzung vom 12.12.2022 beschlossen:

§ 1 Änderungsregelung

§ 13 der Hauptsatzung der Gemeinde Geroda vom 12.12.2022 wird durch folgende Neufassung ersetzt:

§ 13 Öffentliche Bekanntmachungen

(1) Satzungen der Gemeinde werden ausschließlich durch eine elektronische Ausgabe der jeweiligen Satzung öffentlich bekanntgemacht, indem die Satzung auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Triptis https://www.triptis.de/rechtsgrundlagen bereitgestellt und für jede Satzung der Bereitstellungstag angegeben wird. Der Bereitstellungstag ist der Tag, an dem die Satzung erstmals im Internet bereitgestellt wird. Satzungen können während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Verwaltungsgemeinschaft Triptis, Markt 1, 07819 Triptis kostenfrei eingesehen werden und sind dort gegen Kostenerstattung als Ausdruck erhältlich.

(2) Kann wegen eines Naturereignisses oder anderer unabwendbarer Ereignisse eine Satzung nicht in der durch Absatz 1 festgelegten Form öffentlich bekannt gemacht werden, erfolgt in dringenden Fällen die öffentliche Bekanntmachung der Satzung durch Aushang an folgenden Verkündungstafeln:

in Geroda:

-

Verkündungstafel am Buswartehaus,

-

Verkündungstafel an der Festwiese,

-

Verkündungstafel an der Leehde,

-

Verkündungstafel am Haus Ortsstraße 11,

in Wittchenstein:

-

Verkündungstafel am Buswartehaus,

-

Verkündungstafel am Dorfteich bei Prager,

in Geheege:

-

Verkündungstafel an der Garage beim Stall.

Nach Wegfall des Hinderungsgrundes wird die öffentliche Bekanntmachung der Satzung unverzüglich in der nach Absatz 1 festgelegten Form nachgeholt; auf die Form der Bekanntmachung ist dabei hinzuweisen.

(3) Die ortsübliche öffentliche Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen des Gemeinderates erfolgt durch Aushang an den in Absatz 2 genannten Verkündungstafeln. Die Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen des Gemeinderates ist mit dem Ablauf des ersten Tages des Aushangs an den Verkündungstafeln vollendet. Die entsprechenden Bekanntmachungen dürfen jedoch erst am Tag nach der jeweiligen Sitzung abgenommen werden.

(4) Die nach dem Thüringer Kommunalwahlgesetz und der Thüringer Kommunalwahlordnung erforderlichen ortsüblichen öffentlichen Bekanntmachungen erfolgen auf der Internetseite der Verwaltungs-gemeinschaft Triptis https://www.triptis.de/bekanntmachungen in der Form, die gemäß Abs. 1 für die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen vorgesehen ist.

(5) Sonstige, gesetzlich erforderliche (öffentliche, amtliche oder ortsübliche) Bekanntmachungen erfolgen durch Aushang an den in Absatz 2 genannten Verkündungstafeln, sofern nicht Bundes- oder Landesrecht etwas anderes bestimmt.

§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Geroda, den 16.01.2024

Gemeinde Geroda

Klauß  —  - Siegel -

Bürgermeisterin

Hinweis:

Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.