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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Triptis
Ausgabe 1/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Stadt Triptis

Erste Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Triptis vom 15.11.2022

Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) hat der Stadtrat der Stadt Triptis in der Sitzung am 28.11.2023 die folgende Erste Änderungssatzung zur Hauptsatzung vom 15.11.2022 beschlossen:

§ 1 Änderungsregelung

§ 14 der Hauptsatzung der Stadt Triptis vom 15.11.2022 wird durch folgende Neufassung ersetzt:

§ 14 Öffentliche Bekanntmachungen

(1)

Satzungen der Stadt werden ausschließlich durch eine elektronische Ausgabe der jeweiligen Satzung öffentlich bekanntgemacht, indem die Satzung auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Triptis

https://www.triptis.de/rechtsgrundlagen bereitgestellt und für jede Satzung der Bereitstellungstag angegeben wird. Der Bereitstellungstag ist der Tag, an dem die Satzung erstmals im Internet bereitgestellt wird. Satzungen können während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Verwaltungsgemeinschaft Triptis, Markt 1, 07819 Triptis kostenfrei eingesehen werden und sind dort gegen Kostenerstattung als Ausdruck erhältlich.

(2)

Kann wegen eines Naturereignisses oder anderer unabwendbarer Ereignisse eine Satzung nicht in der durch Absatz 1 festgelegten Form öffentlich bekannt gemacht werden, erfolgt in dringenden Fällen die öffentliche Bekanntmachung der Satzung durch Aushang an folgenden Verkündungstafeln:

˗

in Triptis

im Schaukasten im Rathaus,

im Schaukasten in der Geraer Straße an der Fußgängerampel,

˗

in Döblitz an der Bekanntmachungstafel beim Dorfgemeinschaftszentrum,

˗

in Hasla an der Bekanntmachungstafel an der Landesstraße (am Grundstück Hasla Nr. 5),

˗

in Oberpöllnitz an der Bekanntmachungstafel am Dorfteich,

˗

in Ottmannsdorf an der Bekanntmachungstafel an der Bushaltestelle in der Ortsmitte,

˗

in Pillingsdorf Bekanntmachungstafel am Buswendeplatz,

˗

in Burkersdorf an der Bekanntmachungstafel am Buswendeplatz,

˗

in Schönborn an der Bekanntmachungstafel in der Ortsmitte an der Roda.

Nach Wegfall des Hinderungsgrundes wird die öffentliche Bekanntmachung der Satzung unverzüglich in der nach Absatz 1 festgelegten Form nachgeholt; auf die Form der Bekanntmachung ist dabei hinzuweisen.

(3)

Die ortsübliche öffentliche Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen des Stadtrats und der Ausschüsse erfolgt durch Aushang an den in Absatz 2 genannten Verkündungstafeln. Die Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen des Stadtrats und der Ausschüsse ist mit dem Ablauf des ersten Tages des Aushangs an den Verkündungstafeln vollendet. Die entsprechenden Bekanntmachungen dürfen jedoch erst am Tag nach der jeweiligen Sitzung abgenommen werden.

(4)

Die nach dem Thüringer Kommunalwahlgesetz und der Thüringer Kommunalwahlordnung erforderlichen ortsüblichen öffentlichen Bekanntmachungen erfolgen auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Triptis https://www.triptis.de/bekanntmachungen in der Form, die gemäß Abs. 1 für die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen vorgesehen ist.

(5)

Sonstige, gesetzlich erforderliche (öffentliche, amtliche oder ortsübliche) Bekanntmachungen erfolgen durch Aushang an den in Absatz 2 genannten Verkündungstafeln, sofern nicht Bundes- oder Landesrecht etwas anderes bestimmt.

§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Triptis, den 02.01.2024

 — Siegel

Stadt Triptis

Orosz

Bürgermeister

Hinweis:

Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Stadt geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.

Erste Änderungssatzung zur Satzung über die Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Triptis vom 7. Mai 2012

Aufgrund des §§ 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) und § 14 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (ThürBKG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Februar 2008 (GVBl. S. 22), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 23. November 2020 (GVBl. S. 559) erlässt die Stadt Triptis die folgende, vom Stadtrat der Stadt Triptis in seiner Sitzung am 28. November 2023 beschlossene

Erste Änderungssatzung zur Satzung

über die Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Triptis

(Feuerwehrsatzung)

vom 7. Mai 2012.

§ 1

Änderungsregelungen

§ 7 Abs. 6 der Satzung erhält folgende neue Fassung:

(6) Zur Unterstützung der Arbeit der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Triptis zahlt die Stadt Triptis jährlich eine Zuwendung für entstehende Unkosten für Verpflegung bei Einsätzen und Ausbildung sowie für die Reinigung persönlicher Kleidungsstücke, die bei Übungen und Ausbildungen verschmutzt werden, an die Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Triptis aus. Die Höhe der Zuwendung für die jeweilige Feuerwehr beträgt 50 vom Hundert der Personalkosten, die durch die jeweilige Feuerwehr bei Brandsicherheitswachen nach § 22 Abs. 4 ThürBKG und Hilfeleistungen nach § 48 Abs. 1 und 2 ThürBKG geleistet und durch Bescheid festgesetzt wurden. Über die detaillierte Verwendung der Mittel entscheidet der Stadtbrandmeister im Einvernehmen mit dem Wehrführerausschuss.

§ 2

In-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Kraft.

Triptis, den 02.01.2024

 — Siegel

Stadt Triptis

Orosz

Bürgermeister

Hinweis:

Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Stadt Triptis geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.