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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Triptis
Ausgabe 10/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Beschlüsse aus der 30. Stadtratssitzung am 22.08.2023

Folgende Beschlüsse wurden gefasst:

- öffentliche Sitzung -

234-30/23: Der Stadtrat der Stadt Triptis beschließt die Übertragung der in der Haushaltsstelle „Kostenersatz an VG Triptis (Politesse)“ (Nr. 90801.83221) in Höhe von 37.529,00 € geplanten Mittel an die Haushaltsstelle „Erstattungen von Ausgaben des Verwaltungshaushalts an Gemeinden/VG“ (Nr. 11101.67200) in voller Höhe.

235-30/23: Der Stadtrat der Stadt Triptis beschließt die außerplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 2023 in der Haushaltsstelle „Erstattungen von Ausgaben des Verwaltungshaushalts an Gemeinden/VG“ (Nr. 60001.67200) in Höhe von 30.000,00 € für die in der VG Triptis entstehenden Kosten bei der neuen Mitarbeiterin im Bauamt mit der Zuständigkeit für die Landesgartenschau 2028 und zur Finanzierung eine zusätzliche Entnahme aus der Rücklage in Höhe von 30.000,00 €.

236-30/23: Der Stadtrat der Stadt Triptis beschließt die außerplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 2023 in der Haushaltsstelle „Baumaßnahme Glasfaserverlegung“ (Nr. 63001.94023) in Höhe von 17.000,00 € und zur Finanzierung eine zusätzliche Entnahme aus der Rücklage in Höhe von 17.000,00 €.

237-30/23: Der Stadtrat der Stadt Triptis beschließt die überplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 2023 in der Haushaltsstelle „Baumaßnahme Oberpöllnitzer Straße“ (Nr. 63001.94013) in Höhe von 200.000,00 €.

238-30/23: Der Stadtrat der Stadt Triptis beschließt die Beauftragung der Bauleistungen für das Städtebaufördervorhaben „Grundhafter Ausbau Poststraße“ an die Thomas Krüger Bauunternehmung GmbH, 06618 Mertendorf, Bahnhofstraße 43, in Höhe der geprüften Auftragssumme von 288.149,36 € brutto.

Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum geänderten Planentwurf (2. Änderung) des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan „Solarpark Oberpöllnitz“ - Sondergebiet Photovoltaik, vom 07.08.2023

239-30/23: Die Mitglieder des Stadtrates beschließen:

1.

Der geänderte Planentwurf (2. Entwurf), bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit Textfestsetzungen (Teil B) und dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Teil C) und der Begründung mit Umweltbericht wird in der vorliegenden Fassung vom 07.08.2023 gebilligt.

2.

Der geänderte Planentwurf sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden nach § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB für die Dauer eines Monats im Internet veröffentlicht und zugleich öffentlich ausgelegt.

3.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgaben durch die Planung berührt sind, werden gemäß § 4 Abs. 2 i. V. m. § 4 Abs. 3 BauGB beteiligt sowie von der Auslegung unterrichtet.