Titel Logo
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Triptis
Ausgabe 10/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

a VG auswärtige Behörden

Flurbereinigungsbereich Ostthüringen

Burgstraße 5

07545 Gera  —  Gera, 15. September 2023

Flurbereinigungsverfahren Neustadt-Kospoda/Burgwitz

Az.: 2-2-0347

Schlussfeststellung

1.

Gemäß § 149 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) wird das Flurbereinigungsverfahren Neustadt-Kospoda/Burgwitz, Landkreis Saale-Orla-Kreis, mit den folgenden Feststellungen abgeschlossen:

1.1

Die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan ist bewirkt.

1.2

Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.

1.3

Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abgeschlossen.

2.

Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft Neustadt-Kospoda/ Burgwitz ist das Flurbereinigungsverfahren Neustadt-Kospoda/Burgwitz beendet und die Teilnehmergemeinschaft erloschen.

3.

Der Gemeinde Kospoda werden die in § 150 FlurbG bezeichneten Unterlagen zur Aufbewahrung übergeben.

4.

Je eine mit Gründen versehene Ausfertigung dieser Schlussfeststellung liegt zwei Wochen lang nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung in der Flurbereinigungsgemeinde Kospoda und für die angrenzenden Gemeinden in der Stadt Neustadt (Orla), der Verwaltungsgemeinschaft Triptis und der Verwaltungsgemeinschaft Oppurg zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.

Gründe:

Die Ausführung des Flurbereinigungsplanes ist in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht bewirkt. Das Liegenschaftskataster und das Grundbuch wurden nach den Ergebnissen der Flurbereinigung berichtigt.

Die Kasse der Teilnehmergemeinschaft wurde geprüft und ordnungsgemäß abgeschlossen. Der verbleibende Restbetrag wird dem Stammverfahren Neustadt (Orla), Az.: 2-3-0039, zur Unterhaltung der dort geschaffenen gemeinschaftlichen Anlagen zurücküberwiesen und die Kasse aufgelöst.

Die Voraussetzungen zur Schlussfeststellung nach § 149 FlurbG liegen somit vor.

Der Gemeinde Kospoda werden

eine Ausfertigung der Zuteilungskarte,

Flurstücksverzeichnis Neuer Bestand,

eine Ausfertigung des textlichen Teiles des Flurbereinigungsplanes,

die Nachweise des Neuen Bestandes ohne Belastungsblätter, die gemeinschaftliche und öffentliche Anlagen einschließlich solcher auf Privatgrundstücken nachweisen,

eine Abschrift der Schlussfeststellung

übersandt.

Die Teilnehmergemeinschaft hat ihre Aufgaben abgeschlossen. Sie wird mit Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung aufgelöst.

Die beteiligten Behörden und Körperschaften des öffentlichen Rechts erhalten jeweils eine Abschrift der Schlussfeststellung.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Schlussfeststellung kann innerhalb einer Frist von einem Monat nach der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Flurbereinigungsbereich Ostthüringen, Burgstraße 5, 07545 Gera einzulegen.

Wird der Widerspruch schriftlich eingelegt, ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.

Cöster

Referatsleiter Flurbereinigungsbereich

Datenschutzrechtlicher Hinweis

Im oben genannten Verfahren werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c und e der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) personenbezogene Daten von Teilnehmern, sonstigen Beteiligten und Dritten verarbeitet.

Nähere Informationen zu Art und Verwendung dieser Daten, den zuständigen Ansprechpartnern sowie Ihren Rechten als betroffene Person können Sie auf der Internetseite des TLBG im Bereich Datenschutz oder direkt unter https://tlbg.thueringen.de/datenschutz abrufen. Auf Wunsch wird Ihnen auch eine Papierfassung zugesandt.

Landratsamt Saale-Orla-Kreis

Sprechstunde des Jugendamtes

In regelmäßigen Abständen findet eine Sprechstunde des Jugendamtes im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Triptis im Rathaus, Markt 1 in Triptis im Zimmer 301 statt. Eine vorherige terminliche Abstimmung ist erforderlich! Eine telefonische Beratung ist ebenfalls möglich! Wenden Sie sich dazu bitte an das Landratsamt Saale-Orla-Kreis, Fachdienst Jugend, Soziales und Familie/Jugendamt, Frau Rentsch, Oschitzer Straße 4, 07907 Schleiz, Telefon: 03663 488-989. Änderungen aus terminlichen Gründen vorbehalten!